Thomas Bellut und die Ulbricht-Verfassung

Meinungsvielfalt müsse erhalten bleiben und dürfe nicht ohne Not beschränkt werden, sagte ZDF-Intendant Thomas Bellut in einem Zeitungsinterview.

Solche dreisten Lügen kennen wir zur Genüge. Hier zum Vergleich ein paar Auszüge aus der Ulbricht-Verfassung von 1968:

Artikel 27

1 Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht, den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß seine Meinung frei und öffentlich zu äußern. Dieses Recht wird durch kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis beschränkt. Niemand darf benachteiligt werden, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht.
2 Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens ist gewährleistet.

Artikel 28

1 Alle Bürger haben das Recht, sich im Rahmen der Grundsätze und Ziele der Verfassung friedlich zu versammeln.
2 Die Nutzung der materiellen Voraussetzungen zur unbehinderten Ausübung dieses Rechts, der Versammlungsgebäude, Straßen und Kundgebungsplätze, Druckereien und Nachrichtenmittel wird gewährleistet.

Artikel 30

1 Die Persönlichkeit und Freiheit jedes Bürgers der Deutschen Demokratischen Republik sind unantastbar.

Artikel 31

1 Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzbar.

Wie sich die Lügen gleichen!

 

Grüße an den Inlandsgeheimdienst: Beim ZDF hat niemand die Absicht eine Schall- und Sichtschutzmauer um die AfD, die Querdenker, die Werteunion und PEGIDA zu bauen.