Was die Thüringer AfD im Mai bewegt hat

Die jüngste Pressemitteilung betrifft den Chef persönlich. Er wehrt sich gegen eine fragwürdige Durchsuchungsaktion:

Am vergangenen Donnerstag, 20. Mai 2021, ließ die Staatsanwaltschaft Mühlhausen aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts Mühlhausen vom 5. Februar 2021 die Wohnräume des Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Björn Höcke, durchsuchen. Anlass für diese Durchsuchung war ein Facebook-Beitrag aus dem vergangenen Jahr, der sich mit der Verurteilung von drei Schwerverbrechern zu langjährigen Haftstrafen in Italien auseinandersetzte, die zuvor mit der „SeaWatch3“ von Kapitänin Carola Rackete nach Europa verbracht worden waren. In dem Facebook-Post sah die Staatsanwaltschaft unter anderem einen Anfangsverdacht der Volksverhetzung, der falschen Verdächtigung und der üblen Nachrede gegenüber Rackete. Bei der Hausdurchsuchung wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft keinerlei Beweise festgestellt.

Da die in dem Beitrag getätigten Äußerungen nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, besteht auch der vermutete Anfangsverdacht nicht, weshalb kein Durchsuchungsbeschluss hätte erlassen werden dürfen. Zudem war die Durchsuchung unverhältnismäßig, weil von Anfang an feststand, dass mehrere Personen Zugriff auf das entsprechende Facebook-Konto hatten. Darüber hinaus hätte die Durchsuchung auch nicht auf die elektronischen Geräte der Familienmitglieder erstreckt werden dürfen.

Aus diesen Gründen hat der Vorsitzende der Fraktion der AfD im Thüringer Landtag, Björn Höcke, heute Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mühlhausen eingelegt.

Hier der strittige Facebook-Eintrag:

„Carola Rackete wurde bekannt, als sie im Juni 2019 als Kapitän der ‚Sea-Watch 3‘ Einwanderer über das Mittelmeer schleuste und trotz eines Verbots der italienischen Behörden gewaltsam den Hafen von Lampedusa anlief. Dafür wurde sie von den Leitmedien und dem linken Establishment gefeiert. Nun sind drei ihrer Schützlinge dieser spektakulären Überfahrt jeweils zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Die Liste der Vergehen ist lang: Sie reicht von Folter, sexueller Gewalt und Mitgliedschaft in kriminellen Vereinigungen über Menschenhandel bis hin zum Mord. […] Mit solchen Kriminellen können sich nun die Menschen in Europa herumschlagen – eine Verantwortung dafür, wen Rackete da gesetzeswidrig auf den Kontinent geschafft hat, übernimmt sie natürlich nicht.“

Müssen wir damit rechen, daß von den deutschen NGOs und ihren propagandierenden Ablegern in den Medien nach der polnischen auch die italienische Justiz in den Senkel gestellt wird?

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Auch angesichts des Rückgangs der von der Regierung selbst zum entscheidenden Maßstab erkorenen Inzidenzwerte hält die Thüringer Landesregierung mit der Novelle der Corona-Verordnung an ihrer Corona-Politik fest.

Dazu Denny Jankowski, stellvertretender Fraktionsvorsitzender: „Obwohl es ihr problemlos möglich wäre, den Menschen eine rasche Rückkehr zur Normalität zu ermöglichen, bleibt die Landesregierung bei ihrer starren Haltung. Weder die unnötige Verlängerung des Ausnahmezustandes noch die damit einhergehenden Grundrechtsbeschränkungen sind angesichts der tatsächlichen Lage gerechtfertigt. Das Ganze bleibt unverhältnismäßig. Zudem sind die Regelungen nach wie vor unübersichtlich und willkürlich. Darüber hinaus spalten sie das Land in eine Zwei-Klassen-Gesellschaft, in der Rechte und Teilhabe differenziert nach Geimpften, negativ Getesteten und Genesenen auf der einen Seite und positiv Getesteten und Nicht-Geimpften auf der anderen gewährt werden, während Schüler sogar vom Präsenzunterricht ausgeschlossen werden, wenn sie sich nicht testen lassen.

So wird das Regime der Angst weiter fortgesetzt, mit dem die Landesregierung nun schon seit über einem Jahr das Land knebelt. Eine derart hemmungs- und verantwortungslose Politik ist mit den Prinzipien eines demokratischen Rechtsstaates nicht vereinbar und gehört sofort beendet!“

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Am heutigen Mittwochnachmittag veröffentlichten die Thüringer Staatskanzlei gemeinsam mit dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sowie dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung im Nachgang des sogenannten „Thüringer Impfgipfels“ ein Konzept für ein „Flächendeckendes Angebot zur SARS-CoV-2-Impfung mit Comirnaty® an Jugendliche vom vollendeten 12. bis 18. Lebensjahr“. Die großangelegte Impfkampagne hat demnach zum Ziel, dass „impfwilligen Kindern und Jugendlichen mit Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten bis zum Ende der Sommerferien 2021 ein Angebot zur Erst- und Zweitimpfung unterbreitet werden kann“. Damit könne der Sommer 2021 zum „Impfsommer für Kinder, Jugendliche und Familien“ werden.

Dazu noch einmal Denny Jankowski: „Momentan ist überhaupt noch kein Impfstoff für Kinder und Jugendliche freigegeben. Selbst die ständige Impfkommission hat heute erst bestätigt, dass sie keine Impfempfehlung für Kinder aussprechen wird, da die Risiken überhaupt noch nicht abschätzbar sind. Die jetzigen Vorhaben der Landesregierung, flächendeckend ein Impfangebot für Kinder und Jugendliche vorbreiten zu wollen, sind vor diesem Hintergrund völlig unverantwortlich und spielen mit der Gesundheit der Kinder!

Wie ernst es die Verfasser der Studie zudem mit dem Einverständnis der Eltern nehmen, wird nicht zuletzt darin deutlich, dass sich in dem vorliegenden Papier auch eine ‚Aufklärung darüber, ob und gegebenenfalls unter welchen Umständen eine minderjährige Person auch ohne Einwilligung der Eltern auf eigenen Wunsch geimpft werden kann‘ finden lässt. Eine derartige Entmündigung der Eltern darf nicht unwidersprochen hingenommen werden. Die AfD wird alles in ihrer Macht stehende tun, dass die Landesregierung im Rahmen ihrer Impfhysterie nicht auch noch ungestraft Eltern und Kinder gegeneinander ausspielen kann!“

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Aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu den Kosten der Corona-Schnelltests für die Thüringer Schüler geht hervor, dass momentan von 545 000 Selbsttests pro Woche respektive 2,18 Millionen Tests pro Monat ausgegangen wird, um sämtliche Schüler und das Schulpersonal zweimal wöchentlich auf Corona zu testen. Hinzu kommen die Selbsttests für die Kindertagesstätten, bei denen die jeweiligen Träger für die Anschaffung zuständig sind. Für jeden „Sars-CoV-2 Rapid Antigen“-Test zahlt die Landesregierung 5,36 Euro, die „COVID-19 Antigen Lollipop“-Tests des chinesischen Herstellers Ningbo Beautiful Life Medical Biotechnology Development Co. Ltd. schlagen sogar mit jeweils 7,47 Euro zu Buche.

Dazu Nadine Hoffmann, jugendpolitische Sprecherin: „Ungeachtet davon, dass die Wirksamkeit dieser Selbsttests mehr als zweifelhaft ist, schlägt die Corona-Hysterie von Landesregierung und Bildungsministerium mit voller Wucht auf den Landeshaushalt durch. Unnötigerweise werden dem Steuerzahler wöchentlich Kosten in Höhe von deutlich mehr als drei Millionen Euro aufgebürdet, die an anderer Stelle wesentlich dringender benötigt würden, um die Folgen der verfehlten Corona-Politik für unsere Menschen und insbesondere die Familien zumindest etwas abzufedern. So werden allein die drei Millionen bestellten Lolli-Tests insgesamt fast 22,5 Millionen Euro kosten – komplett rausgeschmissenes Geld!

Angesichts der nicht abschätzbaren Kosten, die noch auf uns zukommen werden, wenn diese nicht nur finanziell bedenkliche Teststrategie an den Schulen weiter fortgeführt werden soll, fordere ich die Landesregierung nachdrücklich auf, keine weiteren Corona-Schnelltests anzufordern und endlich komplett auf die Selbsttests an den Bildungseinrichtungen zu verzichten. Kindergärten und Schulen sind keine Pandemietreiber!“

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Mit Ausnahme einiger Individualsportarten wie Joggen sowie in Kleinstgruppen von Kindern und Jugendlichen ist eine Vielzahl von sportlichen Betätigungen für die Menschen in Thüringen seit Monaten untersagt. Dies betrifft nicht zuletzt die Freibäder, die dringend Planungssicherheit für die kommenden Monate benötigen, um weitere finanzielle Ausfälle zu vermeiden. Doch ungeachtet sinkender Corona-Infektionszahlen verzögert die Landesregierung eine Entscheidung zugunsten der Freibäder.

Dazu Uwe Thrum, Mitglied im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport: „Angesichts sinkender Inzidenzwerte ist es absolut unverantwortlich, die Schließung unserer Freibäder weiter aufrecht zu erhalten. Im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport habe ich daher mit Nachdruck darauf aufmerksam, dass die Kommunen schnellstmöglich Planungssicherheit zur Öffnung ihrer Freibäder brauchen, denn die Vorbereitungen der bevorstehenden Saison laufen auf Hochtouren. Unabhängig fiktiver Inzidenzwerte muss eine öffentliche Nutzung der Freibäder möglich sein, um unserer Jugend und den Familien ein wenig Normalität in den Sommermonaten zurückzugeben. Ich fordere die Landesregierung auf, die Schließung der Freibäder unverzüglich aufzuheben und die Verantwortung nicht länger auf die Kommunen abzuwälzen. Die Entscheidung ist längst überfällig!“

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Vor der massiven Zunahme von Gewalttaten und anderen Störungen der öffentlichen Sicherheit wurde seitens der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag bereits zu Beginn der Asylkrise im Jahr 2015 eindringlich gewarnt. Bestes Beispiel dafür sind die nicht abreißenden Vorkommnisse rund um die Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl. Als einzige Partei hat die AfD die zunehmende Verunsicherung vieler Suhler Bürger politisch thematisiert und ihre Sorgen und Nöte aufgegriffen. So standen am gestrigen Donnerstag die AfD-Landtagsabgeordneten Stefan Möller, Ringo Mühlmann und Birger Gröning am Dianabrunnen in Suhl den Menschen Rede und Antwort, um sie in ihrem legitimen Wunsch nach Ordnung und Sicherheit zu bestärken und zu unterstützen.

Hierzu Ringo Mühlmann, innenpolitischer Sprecher: „Laut der jüngsten Polizeilichen Kriminalstatistik sind im Freistaat Thüringen im vergangenen Jahr die Zahlen der Ausländerkriminalität erneut gestiegen – doch die Landesregierung nimmt diese Entwicklung noch immer nicht ernst. Wenn ich nach Suhl schaue und die Sorgen und Nöte der Einwohner höre, kann ich deren Wut auf die linksgrüne Regierung nur zu gut verstehen.

Anstatt ständig neue Ideologieprojekte für den Kampf gegen Rechts ins Leben zu rufen, sollte das Problem der stetig steigenden Ausländerkriminalität endlich als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begriffen werden. Insbesondere in Suhl stellen einige der in der Erstaufnahmeeinrichtung untergebrachten Migranten ein reales und greifbares Problem dar. Die Einwohner werden seit Jahren von der Landesregierung im Stich gelassen. Die AfD-Fraktion hört zu und handelt. Deshalb waren wir in Suhl vor Ort und werden unser Engagement auch weiterhin fortsetzen. Wir nehmen die Sorgen unserer Wähler ernst und bringen diese in den Landtag!“

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Der Innenminister des Freistaates Thüringen informierte am heutigen Tag in einer Regierungsmedienkonferenz über Maßnahmen zum Schutz von Juden und jüdischen Einrichtungen in Thüringen. Anlass waren antisemitische und antiisraelische Demonstrationen in mehreren deutschen Städten in den vergangenen Tagen sowie Angriffe auf jüdische Einrichtungen beziehungsweise das Verbrennen israelischer Flaggen. In Thüringen hatten Unbekannte bereits am Wochenende in Nordhausen versucht, eine am Rathaus gehisste Israel-Flagge in Brand zu setzen. Auch in der Landeshauptstadt wurden Fahrzeuge mit antisemitischen Schriftzügen beschmiert.

Ringo Mühlmann, innenpolitischer Sprecher: „Ich fordere die Landesregierung auf, umgehend alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz jüdischer Einrichtungen und jüdischen Lebens in Thüringen uneingeschränkt zu gewährleisten. Antisemitische Straftaten dürfen nicht und in keinem Zusammenhang geduldet werden.

Ich muss aber auch feststellen: Die Landesregierung hat die Bedrohungslage, in der sich Juden in Thüringen immer wieder – so auch derzeit – befinden, durch ihre nachgiebige Nichtabschiebe-Politik mitzuverantworten. Alle bisher erkennbaren Hinweise deuten unmissverständlich darauf hin, dass die Täter der jüngsten bundesweiten antisemitischen Straftaten ausschließlich aus dem Migrantenmilieu stammen. Durch eine ideologisch geprägte Asylpolitik wurden globale Konflikte wie der Nahostkonflikt erst nach Thüringen geholt. Diesem Teil der Wahrheit müssen sich die politischen Verantwortungsträger nun zeitnah und ergebnisoffen stellen.“

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In einem heute veröffentlichten Tageszeitungsinterview verkündete der CDU-Fraktionsvorsitzende Mario Voigt, seine Partei werde Ministerpräsident Ramelow nach der geplanten Landtagswahl im September „nicht erneut ins Amt lassen“. Ungeachtet des vor über einem Jahr geschlossenen Stabilitätspaktes mit Linken, Grünen und Sozialdemokraten könne er garantieren, dass es mit ihm keine Stützung einer erneuten Minderheitsregierung geben werde.

Hierzu Björn Höcke: „Die Abwahl Ramelows war eines der propagierten Hauptziele der CDU im Landtagswahlkampf 2019 – man hat es verraten und die eigenen Wähler hinters Licht geführt. Wenn Mario Voigt auf die Vergesslichkeit der Wähler setzt, wird er enttäuscht werden. Die bürgerlichen Wähler der CDU werden sich noch sehr gut daran erinnern, dass die Thüringer CDU auf Befehl der Kanzlerin einem abgewählten Ministerpräsidenten der Linken die Steigbügel hielt, wenn sie am 26. September den Thüringer Landtag neu wählen.

Es wird mir eine besondere Freude sein, die Thüringer im anstehenden Wahlkampf immer wieder an diesen Tabubruch der CDU zu erinnern. Eine bürgerliche Regierung wird es auch nach dem 26. September ohne die stärkste bürgerliche Kraft in Thüringen nicht geben – und das ist die AfD.“

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In der heutigen Plenarsitzung wurde von der rot-rot-grünen Minderheitsregierung zusammen mit der CDU der Weg für ein neues Gemeindeneugliederungsgesetz freigemacht. Hintergrund ist die mögliche Kosteneinsparung im fiskalischen Bereich. Fusionswillige und vor allem finanziell angeschlagene Gemeinden erhalten so die Möglichkeit, sich über Neugliederungsprämien, Entschuldungs- und Strukturbeihilfen zu sanieren.

Robert Sesselmann, kommunalpolitischer Sprecher: „Der Ansatz von Rot-Rot-Grün und CDU ist fehlerbehaftet, schaffen diese Begleithilfen doch nur vorübergehend Abhilfe für finanzschwache Gemeinden. Die erhofften fiskalischen Effizienzrenditen von Gebietsreformen wurden in der Vergangenheit deutlich überschätzt, während mögliche Auswirkungen auf die politische Teilhabe systematisch unterschätzt wurden. Nur wenige Studien können bis dato mittelfristige Einspareffekte durch Gebietsreformen nachweisen. Die überwältigende Zahl von Untersuchungen zeigt hingegen einen Rückgang der Demokratiezufriedenheit und eine sinkende Wahlbeteiligung. Zudem steigt die Unzufriedenheit mit der Verwaltung. Das ehrenamtliche Engagement steht indirekt proportional zur Größe der Kommune.“

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Aus der Antwort der Landesregierung auf drei Kleine Anfragen der AfD-Fraktion wird ersichtlich, dass das Land seit Beginn der Flüchtlings- und Migrationskrise im Jahr 2015 bis zum Ende dieses Jahres 30,94 Millionen Euro für die Förderung der Integration von Flüchtlingen und Migranten in den Arbeitsmarkt ausgegeben haben wird. Allein für einen Modellversuch in einem Autohaus in Nordhausen zur ‚Entwicklung, Erprobung und Durchführung der beruflichen Integration von Migranten‘ hatte die Landesregierung 74 000 Euro zur Verfügung gestellt. Von 17 Migranten, die zu KfZ-Mechatronikern ausgebildet werden sollten, schlossen nur sechs die Ausbildung erfolgreich ab. Das entspricht einer Abbrecherquote von 64,7 Prozent, während sie im gleichen Jahr für reguläre deutsche Ausbildungsklassen in dieser Branche lediglich zwischen 15 und 16 Prozent lag. Desungeachtet hatte die Landesregierung das Projekt als Erfolg eingestuft.

Hierzu Tosca Kniese, wirtschaftspolitische Sprecherin: „Die horrenden Ausgaben für den verzweifelten Versuch der Landesregierung, wenigstens ein paar Flüchtlinge und Migranten in Arbeit zu bringen, verdeutlichen zweifelsfrei, dass es sich bei der Mär von den einwandernden Fachkräften um politischen Betrug handelt. Dabei darf nicht vergessen werden, dass die Summe von fast 31 Millionen Euro lediglich die Spitze des Eisbergs der Gesamtkosten der Flüchtlings- und Migrationskrise widerspiegelt.

Anstatt ungeeignete Flüchtlinge auf Kosten der Steuerzahler für den deutschen Arbeitsmarkt zurechtbiegen zu wollen, brauchen wir eine solide Fachausbildung für unsere eigenen Jugendlichen und eine zeitnahe Rückführung aller abgelehnten Migranten!“

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Am 8. April 2021 untersagte ein Familienrichter des Amtsgerichts Weimar die Umsetzung der Maskenpflicht an zwei Schulen unter Verweis auf Kindeswohlgefährdung. Zu den Folgen der Entscheidung zählte auch die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen den entscheidenden Richter wegen Rechtsbeugung sowie Durchsuchungen. Zur Klärung dieser hoch umstrittenen Vorgänge hat die AfD-Fraktion eine Vielzahl von Fragen formuliert und beantragt, dass diese von der Landesregierung im Justizausschuss beantwortet werden.

Hierzu Stefan Möller, Mitglied im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz: „Es ist unsere Aufgabe als Oppositionsfraktion, den offenen Fragen und Merkwürdigkeiten im Zusammenhang mit dem Vorgehen gegen den betroffenen Richter nachzugehen. Das gilt umso mehr aufgrund von Hinweisen, dass auch gegen einen weiteren Amtsrichter aus Weimar ermittelt werden soll, der im Januar eine Corona-Bußgeldsache zugunsten eines Betroffenen entschieden hatte. Es verträgt sich nämlich nicht mit der für den Rechtsstaat wichtigen richterlichen Unabhängigkeit, wenn Richter bei politisch unbeliebten Entscheidungen nicht nur aus den Reihen der Regierungskoalition angezeigt, sondern auch tatsächlich durch Strafverfahren stark unter Druck gesetzt werden.“

 

Grüße an den Inlandsgeheimdienst: „Eine Opposition, die keine Grenzen hat, wird platt. Die Einschränkung aber nötigt sie, geistreich zu sein.“ (Geh. Rath v. Goethe, 1827)