Freifahrtschein für falsche Verdächtigungen

Denunzianten gab es in allen Unrechtssystemen: In der Sowjetunion, im Dritten Reich, anläßlich der Kulturrevolution in China, im Merkelstaat und natürlich auch in der sog. „DDR“.

Am 1. Juli 1999 war ich den ersten Tag Bürgermeister einer kleinen Gemeinde. In der Nacht war ein Laternenpfahl angefahren worden und stand etwas schräg. Im Laufe des Tages kamen drei Gemeindebedienstete, die den Tatverdächtigen bei seinem schändlichen Mißgeschick incl. Fahrerflucht gesehen hatten und denunzierten ihre Feinde aus der näheren Umgebung. Das Dumme: Drei verschiedene Leute hatten die Lampe angeblich demoliert. Eine umsichtige Regierung läßt so ein boshaftes Gewäsch ins Leere laufen. Ich hatte danach 16 Jahre lang keine weiteren falschen Verdächtigungen anzuhören. Der Bürgermeister läßt sich nicht schicken, so hieß es im Dorf. Ich hatte den ersten Härtetest bestanden.

Anders im grünen Unrechtsstaat Baden-Württemberg, wo ein Minister anonyme Anzeigen gegen Steuersünder gezielt einsammeln will. Meiner Meinung nach weist ihn das als völlig ungeeignet für ein öffentliches Amt aus. Er sollte lieber eine kriminelle Erpresserbande führen.

Als Notbremse gegen falsche Anschuldigungen gab es im StGB bisher einen Paragrafen:

Strafgesetzbuch (StGB) § 164 Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

(3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Wie soll die Strafverfolgung funktionieren, wenn der Täter anonym bleibt? Wenn die Steuerfahndung auf Grund eines Verdachts kommt, ist das immer mit Aufwand und Aufregung verbunden. Bei mir war diese unfreundliche Behörde mal, weil ein Geschäftspartner Umsatzsteuerbetrug gemacht hatte. Er hatte eine Rechnung meines Betriebs frei erfunden, die ich nie gestellt hatte, und hatte die Umsatzsteuer gezogen. Der Luftikus war nicht anonym, man konnte gegen ihn vorgehen, was allerdings unterblieb, weil er sich ins Ausland abgesetzt hatte.

Nun soll der Denunziant risikolose freie Bahn erhalten. Die Kehrseite ist: Man hat massiven Ärger, wenn man von einem anonymen Feind unschuldig in die Pfanne gehauen wird. Ein Betrieb steht dann zwei Tage auf dem Kopf, wer bezahlt den Ausfall?

In Baden-Württemberg hat man wohl nicht bedacht, welche Ähnlichkeiten mit der DDR oder dem Dritten Reich entstehen werden, sollte diese Initiative umgesetzt werden. Normal ekeln sich die Grünen vor den Nationalsozialisten, sie wollen allerdings bei der Informationsgewinnung als NSDAP 2.0 oder sogar als Neuauflage der KPdSU agieren.

Die Grünen haben einiges auf dem Kerbholz: Kinderschänderei, Angriffe auf Polizisten (z.B. J. Fischer mit seiner Putzkolonne), Anerkennung der DDR-Staatsbürgerschaft usw. Nun auch noch Strafvereitelung durch Aushebelung des § 164 StGB. Gestern las ich, daß es mittlerweile 130.000 Mitglieder dieser semikriminellen sozialistischen Sekte gibt. Das ist im Vergleich zur SED (2,3 Mio. Mitglieder) oder der NSDAP (8,5 Mio) lächerlich, aber noch sind die Grünen ja keine Regierungspartei.

 

Grüße an den Inlandsgeheimdienst. „Der Lügner hofft vergeblich Treu und Glauben.“ (Geh. Rath v. Goethe)