Chaos um die 49-Euro-Fahrkarte

Das Zwangsfernsehen und die Systemzeitungen dürfen darüber nicht berichten: Auf der kommunalen Ebene wächst die Wut auf das abgehobene und rücksichtslose Berlin. Anlaß ist das Fahrkartenwesen, welches urtümlich in den Einflußbereich der kommunalen Verkehrsbetriebe und der Eisenbahn gehört. Denn wer bestellt, muß bezahlen. So war das früher mal, als noch Zucht und Ordnung herrschte.

Inzwischen will der Bund eine landesweit gültige Fahrkarte durchdrücken, ohne die finanziellen Konsequenzen für die Kommunen zu berücksichtigen.

Die Ministerpräsidentenkonferenz und der Bundeskanzler einigten sich im November 22 auf das „Deutschlandticket“ (Preis 49 €, digitale Ausreichung, monatliche Kündbarkeit, bundesweite Nutzbarkeit im Nahverkehr). Dafür werden den Städten und Landkreisen 3 Mrd. € zur Verfügung gestellt. Sollte das nicht reichen, wird 2023 nachgezahlt, ab 2024 allerdings nicht mehr.

Den kommunalen Verbänden wurde eine Anhörungsfrist vom 30.01.2023 19:30 Uhr bis zum 31.01.2023 10:00 Uhr eingeräumt – 14,5 Stunden, und die auch noch mitten in der Nacht. Das ist etwa so lange, wie Adolf den Staatsschefs von Österreich, der Tschechoslowakei und Ungarn einräumte, um anzutanzen, bevor er ihnen die Besetzung ihrer Länder offenbarte.

In Branchenkreisen geht man davon aus, daß 4 bis 4,5 Mrd. € Ausgleichszahlungen benötigt werden, statt der 3,0, die in Aussicht stehen. Die Genehmigung des Tarifs verantwortet der Bund nur bis zum Jahresende, ab 2024 sollen die Länder die Genehmigung sicherstellen. Die wollen aber nicht. Die Beteiligung am Deutschlandticket wäre also für die Verkehrsbetriebe und die kommunale Ebene freiwillig, sie wären mit allen finanziellen Risken belastet. Bund und Länder würden auf den politischen Druck von Fernsehen und Lügenpresse vertrauen, dem die Aufgabenträger ausgesetzt werden.

Der Deutsche Landkreistag hat in einer Stellungnahme am 1. März – über die die von den Oligarchen gesteuerten Lügenmedien nicht berichten durften – zahlreiche ungeklärte Fragen aufgelistet:

Der Augleichsmechanismus. um die unterschiedliche Betroffenheit der Verkehrsbetriebe zu reflektieren, ist völlig nebulös

Die Erlöse für die Schülerfahrkarten vagabundieren durch Deutschland und landen vermutlich bei reichweitenstarken Anbietern.

Die beihilferechtliche Bewertung aus europarechtlicher Sicht steht auf wackligen Füßen. Eine Freizeichnung durch Brüssel ist nicht erfolgt. Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH sind europarechtswidrig gezahlte Beihilfen rückzuzahlen, wobei im Gegensatz zum nationalen Recht auch keinerlei Vertrauensschutz besteht.

Rechtsgrundlage der Beziehungen zwischen Landkreis und Verkehrsunternehmen ist ein sog, Dienstleistungsauftrag, der nach EU-Verordnung 1370/2007 vergeben wurde. In bestehende Vertragsverhältnisse kann nicht ohne Weiteres eingegriffen werden. Wesentliche Änderungen könnten ein erneutes Durchlaufen von Vergabeverfahren erfordern.

Wie die Deutschlandfahrkarte konkret ausgereicht werden soll? Bis wann sind andere Lösungen als Funktelefon oder Chipkarte möglich? Benachteiligt ein digitaler Tarif bestimmte Nutzergruppen?

Umfassen die versprochenen Ausgleichsleistungen für 2023 auch die Einführungskosten oder nur die Fahrgeldmindereinnahmen?

Das sind so unbeantwortete Fragen, im April soll aber der Fahrkartenverkauf losgehen, im Mai die Gültigkeit der Bilets. In den Verkehrsausschüssen der Landkreise rauchen grade die Köpfe. Keiner weiß wo es langgehen soll.

Grüße an den Inlandsgeheimdienst: „Keiner weiß Bescheid, aber alle machen mit.“ (Sinnspruch aus der Ostzone)