Die chinesische Retourkutsche

„Wir akzeptieren nicht, wenn das internationale Recht gebrochen wird und ein größerer Nachbar völkerrechtswidrig seinen kleineren Nachbarn überfällt – und das gilt natürlich auch für China.“ So Annalena im August 2022.

Im April 2023 legte sie in Peking nach: „Wo Firmen sich Vorteile auf Kosten der Menschenrechte verschaffen, gibt es keinen fairen Wettbewerb“.

Auch ansonsten sprach Annalena Klratext, was für Diplomaten eher ungewöhnlich ist. „Komplette wirtschaftliche Abhängigkeit basierend auf dem Prinzip Hoffnung macht uns politisch erpreßbar.“ Oder: Pekings Unwillen, sich an internationale Regeln zu halten, gefährde „unser gemeinsames friedliches Leben“.

Die ZEIT sieht es so: „Baerbock ist überdeutlich, Scholz uneindeutig. Sie ist demonstrativ artikuliert, er wortkarg. Sie setzt auf Prestigeprojekte, er auf das still Reaktive. Er erlaubt die Beteiligung der chinesischen Firma Cosco an einem Hamburger Terminal, sie empört sich. Er fährt ohne Absprache mit ihr nach China, sie kritisiert öffentlich den Zeitpunkt. Ihre Klarheit dürfte in der Diplomatie manche Gelegenheit verschließen, ihn muss man schon lesen können, um zu verstehen, wofür er steht. (…) Im Kanzleramt, meint dagegen ein Baerbock-Vertrauter, scheint sich eher die Auffassung durchzusetzen, daß neben einem Konflikt mit Russland nicht auch noch einer mit China zu stemmen ist. Es stimmt ja auch: Sich von Russland zu lösen ist wesentlich einfacher, als sich von China zu „deriskieren“, mit dem Deutschland wirtschaftlich viel enger verflochten ist. Weil am Ende das Kanzleramt entscheidet, gilt deshalb: Ja, das Verhältnis zu China muss anders werden – aber nicht allzu deutlich.“

Annalena liegt offensichtlich mehr der Beifall des zwangsfinanzierten deutschen Grünfünks am Herzen, als die Interessen der deutschen Wirtschaft. Letztere wollen die Grünen ja ruinieren, da hilft ein bißchen vorlaute Stänkerei.

Nun hat China die Notbremse gezogen: Das chinesische Handelsministerium hatte angekündigt, daß Exporteure der Metalle Gallium und Germanium ab dem ersten August eine Lizenz benötigen, um andere Länder zu beliefern. Die Kontrollen dienten laut Ministerium dem Schutz der nationalen Sicherheit. Gallium und Germanium gelten als kritische Rohstoffe, China ist der Hauptproduzent.

Eine Sprecherin der EU-Kommission behauptete, daß die Ausfuhrkontrollen nichts mit Sicherheitserwägungen zu tun hätten. Gallium und Germanium stehen beide auf einer EU-Liste von 34 besonders wichtigen Rohstoffen. Die kritischen Rohstoffe gelten als wichtig, etwa für die an Bedeutung gewinnende Mikrochip-Produktion oder für die Herstellung und Entwicklung anderer wichtiger Technologien der nächsten Jahrzehnte – wie etwa erneuerbare Energien oder klimafreundliche Mobilität. Neben Gallium und Germanium kann China auch mit seltenen Erden und anderen Rohstoffen zwiebeln. Chinas Anteil an der weltweiten Förderung beträgt bei Seltenen Erden 88 %, bei Wolfram 91 %, bei Graphit 77 %, bei Antimon 75 % und bei Vanadium 50 %, Laut EU-Schätzung beherrscht die Volksrepublik den Weltmarkt bei Gallium mit 94 Prozent und bei Germanium mit 83 Prozent Marktanteil.

Vernünftig wäre eine Außenhandelspolitik, welche leise und mit Bedacht Abhängigkeiten verringert, Importe diversifiziert ohne mit dem Lautsprecher zu agieren und ohne die deutschen Medien zu involvieren. Vernünftig wäre ein Außenhandels- und Außenministerium, welches z.B. von Frau Weidel geführt wird, die zweifellos deutlich überlegter handeln würde und deren Trumpf ihr schlechtes Verhältnis zu den Lügenmedien wäre. Auswärtiges geht nicht mit der Fanfare, Annalena hätte lernen können, daß die großfressige sog. „Hunnenrede“ von Kaiser Wilhelm II. mittel- und langfristig großen Schaden angerechtet hat, daß nicht die Posaune, sondern das wohltemperierte Klavier das angemessene Instrumemt im AA wäre. Die Große Chinesische Mauer wird nicht wie die Mauern von Jericho wegen ein bißchen grünem Lärm zusammenrutschen.

Grüße an den Inlandsgeheimdienst: „Derjenige, der den richtigen Moment einschätzt, ist die richtige Person.“ (Geh. Rath v. Goethe)