Krankenhäuser fast flächendeckend konkursreif

Seit 2020 sind die Energiekosten, die Kosten für medizinische Verbrauchsmittel und Geräte sowie für das Personal im Gesundheitswesen deutlich gestiegen, 2020/21 wurde das durch spendable Kóronahilfen kaschiert, so daß es erst seit 2022 zutage trat. Die Erlöse – staatlich reguliert – stagnieren jedoch. Das liegt nicht an der Zahl der Behandlungen, daß die Erlöse nicht Schritt halten, sie ist auf einem guten Niveau, es liegt an der Vergütung pro Behandlung.

Wenn man in Egon W. Kreutzers Konkursliste blickt, findet man auffällig viele Pflegeheime und Krankenhäuser. Kommunale Einrichtungen müssen immer öfter auf Kosten kommunaler Haushalte gerettet werden.

In einem marktwirtschaftlichen System würden die Vergütungen erhöht werden, was natürlich zu höheren Krankenkassenbeiträgen führen würde. Im sozialistischen Festpreisbetrieb der BRD gibt es zwei Möglichkeiten: a) der Staat subventioniert die Krankenhäuser aus Lohn-, Einkommens- und Umsatzsteuer. b) er beläßt die Defizite bei den Kommunen, die die Grundsteuer und die Gewerbesteuer erhöhen müssen. Eine Grundsteuererhöhung wirkt auch wieder erhöhend auf die Mieten.

Solange die Energiekosten steigen und die Inflation wütet, landet die Rechnung also immer beim Bürger, nur die Art der Abgabe variiert, das heißt es gibt verschiedene Arten uns lebende Gänse zu rupfen.

Der einzige Ausweg ist die Klimareligion zu verbieten oder zumindest mit Kernkraft vernünftig mit ihr umzugehen. Mit sinkenden Energiekosten würde sich die Lage nicht nur in den Krankenhäusern entspannen.

Grüße an den Inlandsgeheimdienst: Festpreise für Zahnbehandlungen gab es schon im 19. Jh., siehe Beitragsbild: „Der Doktor, würdig wie er war, nimmt in Empfang sein Honorar.“ Nur waren die Energiepreise damals stabiler.