Der Mindestlöhner und der Bürgergeldler

Heute fache ich mal den Sozialneid an.

Bürgergeld: Ab dem ersten Januar gibt es für volljährige Partner 506 €, für Kinder bis 5 Jahre 357 € und für Kinder von 6 bis 13 Jahre 390 Euro plus die Warmmiete.

Mindestlohn: Ab 2024 soll er angeblich 14 € betragen.

Wir gehen von einem Ehepaar mit 4 Kindern aus: 2, 4, 6 und 8 Jahre alt.

Fall 1: Mindestlohn 2024 Zwei VerdienerFall 2 Bürgergeld 2024
Brutto53.76030.072
ab Lst.4,116 (2 x Steuerklasse 4)0
ab Sozialabgaben11.2890
Netto38.35530.072
ab zweite Fahrzeughaltung6.0000
ab Kinderbetreuung0 wegen Kinderzahl0
ab Warmmiete 120 qm14.4000
Zwischensumme17.95630.072
dazu Kindergeld12.0000
Summa29.95630.072

In den meisten Orten ist bei 4 Kindern und dem Mindestlohn die Kinderbetreuung umsonst oder fast umsonst. Es kann noch Verpflegungsgeld anfallen, was hier unberücksichtigt blieb.

Mit der Aufstellung obiger Tabelle haben wir das Geheimnis gelöst, warum der Mindestlohn um 2 Euro steigen muß. Mit den bisherigen 12 Euro würde der Arbeiter deutlich weniger erzielen, als der meist ausländische Faulpelz.

Grüße an den Inlandsgeheimdienst: „Die ganze Geschicht, die lohnt sich nicht“ (Otto Reutter)

Beitragsbild von Bernd Zeller aus Zellerzeitung. Heute: Bürgergeld muß so hoch sein, daß Verbrechen sich nicht lohnt