Anleitung zum Umgang mit § 188 StGB

Der § 188 ist der Majestätsbeleidigungsparagraf. Don Alphonso hat heute eine Anleitung eingestellt, wie man mit ihm umgeht. Der Anlaß war folgende Artikelidee:

Auffällig mit vielen offensichtlich gestellten und präzise gestalteten Bildern sind etwa Markus Söder oder Robert Habeck – und weil letzterer bundespolitisch wichtiger ist, sollte der Beitrag ein wenig an ihm aufgehängt werden. Bilder gibt es auf seinem Instagram-Account genug, und manche, die besonders kumpelhaft und wie ein ganz normaler, schlecht angezogener Mensch wirken sollten, finden sich dort auch. Manche quittieren solche unrasierten Zwielichtbilder mit Sprüchen wie „Haste mal ne Mark“, und somit bringen sie es zu einer gewissen Prominenz im Netz. Darum sollte es also gehen, dazu schrieb mein Bekannter, und in seinem Text war dazu ein Formulierungsvorschlag, den ich mir ausdrücklich NICHT zu eigen mache: Der Wirtschaftsminister würde in einer Gruppe Bahnhofsalkoholiker nicht weiter auffallen.“

Der Don als Apostel der Mäßigung:

„Man muss ja nicht gleich konkret werden und jemand explizit etwas nachsagen. Zum Beispiel kann man auch unverbindlich von einem Wirtschaftsminister sprechen – davon gab und gibt es global betrachtet jede Menge. Außerdem ist es bei solchen Beurteilungen immer gut, wenn man eine Deutung nicht absolut fest macht. (…) Ich habe vorgeschlagen, anstelle des klaren Urteils eine öffnende Formulierung zu wählen, die es dem Leser überlässt, sich seine eigene Deutung zu bestimmen. Also zu schreiben: ein Wirtschaftsminister, der in einer Gruppe von Bahnhofsalkoholikern – und jetzt kommt es – von seiner äußeren Erscheinung – denn nur darum geht es, allein um die im Netz verbreiteten, legeren Bahnhofsbilder am Boden und mit Hoodie – nicht negativ auffallen würde. Nicht negativ auffallen kann alles Mögliche sein…“

Auf Twitter las sich das entschärft bei Don Alphonso so:

https://publish.twitter.com/?query=https%3A%2F%2Ftwitter.com%2F_donalphonso%2Fstatus%2F1626524169536929792&widget=Tweet

Ein anonymer Revolutionswächter zeigte Don Alphonso bei einer neu geschaffenen Meldestelle an und Habeck klagte gegen den Don, obwohl er gar nicht mit Namen genannt worden war. Wieso bezog er alles auf sich? Weil er so gekleidet ist, wie er nun mal rumläuft? Ein Mimöschen!

In der zweiten Instanz wurde Don Alphonso freigesprochen und brauchte 3.200 € nicht zu zahlen.

Das Fazit: Mit einer für den Leser verständlichen Umschreibung der gewollten kritischen Bemerkungen kommt man weit, mit unverblümter Ausdrucksweise wird es teuer. Der Journalist sollte heutzutage mit dem Scalpell operieren, und nicht mit dem Florett fechten.

Wir sind unter Dr. M. und dem derzeitig waltenden Nachfolger wieder in einer vorbürgerlichen Periode gelandet, in einem Feudalismus 2.0, wo Serenissimus seine Glorie mit Klauen und Zähnen verteidigt. „Deshalb braucht es ja auch einen extrem teuren Hoffotografen. Fehlen nur noch Puder und Perücke“.

Der Don über das derzeitige Elend des Journalismus: „Ich sage das ja nur ungern, aber wenn ich keine Äußerungen mehr tätigen darf, nach denen andere das Vertrauen und die Integrität von Dienern des Volkes in Zweifel ziehen könnten, braucht es keinen Journalismus mehr. Dann reicht auch ein „Neues Deutschland“ oder eine Schrifttumskammer oder der deutsche Verband der Ampelpanegyriker.“ Für die Nichtgriechen: Ein Panegyriker ist ein Festredner. Gemeint könnte manchmal ein Journalistenverein oder etwas ähnliches sein.

Grüße an den Inlandsgeheimdienst: „Die Vorsicht stellt der List sich klug entgegen.“ (Geh. Rath v. Goethe)