Diskriminierung hat mit Religionsfreiheit nichts zu tun

Die FAZ berichtete, daß der Ältestenrat des Bundestages beschlossen habe, daß der AfD-Kandidat Glaser nicht noch einmal für den Posten des Stellvertretenden Parlamentspräsidenten kandidieren dürfe. Bisher hatte er im Plenum bei drei Wahlgängen nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erhalten.

Er habe, so die FAZ, den Muslimen in Deutschland das im Grundgesetz verbriefte Recht auf Religionsfreiheit abgesprochen, weil seiner Auffassung nach der Islam selbst keine Religionsfreiheit kennt. Das soll der Grund für das Durchfallen Glasers bei der Wahl sein.

Nun muß man sich natürlich fragen, ob die Behauptung des Politikers richtig ist oder falsch. Sie ist  richtig, weil Christen und Juden, Angehörige anderer Religionen sowieso, in der Türkei, in Saudi-Arabien, im Sudan, in Somalia und in vielen anderen Ländern diskriminiert werden.

Besonders das Verbot des Abfalls vom wahren Glauben ist der Kern des Problems, weil darauf in einigen Gegenden harte Strafen verhängt werden. In acht Ländern, darunter in dem mit der Bundesregierung befreundeten Afghanistan ist die Todesstrafe offizielles Strafrecht. In vielen weiteren Ländern hat der Abfall vom Glauben zivilrechtliche Folgen wie Kindsentzug und Enterbung. Oder wer leugnet noch die Schikanen der Türkei gegen das Christentum im Land? Da ist es offensichtlich böswilliger Unfug Religionsfreiheit anzunehmen.

Der Großmufti von Ägypten, ʿAli Gumʿa, hatte am 21. Juli 2007 in einem Interview mit der „Washington Post“ die weltliche Bestrafung von ehemals dem Islam zugehörenden Konvertiten abgelehnt, da die Bestrafung im Jenseits erfolge. Diese Position verbreitete er jedoch nur im Westen bei den bildungstechnisch abgehängten und leichtgläubigen amerikanischen Demokraten. In der arabischen Presse behauptete derselbe Gelehrte vier Tage später am 25. Juli 2007, daß die weltliche Bestrafung für Apostasie rechtens sei. Ein Fall, wo gelogen wurde, daß sich die Balken biegen. Und wo nicht alternative Wahrheiten, sondern Fakenews verbreitet wurden.

Man kann aus der Entscheidung des Ältestenrates des Bundestags den Schluß ziehen, daß die Altparteien sich der Anerkennung von Realitäten hart verweigern, wenn man Binsenweisheiten über den Islam nicht mehr sagen darf.

Die AfD sollte auf ihrem Kandidaten bestehen. Sitzungen kann Glaser leiten, was er in der Programmkommission der AfD bewiesen hat. Dem niedrigen Bildungsstand der Bundestagsabgeordneten der Altparteien sollte man keine Konzessionen machen.