Die Rente als staatliches Betrugssystem

Zum Betrug heißte es im Strafgesetzbuch § 263 (1): Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Peter Helmes hat gerade einen Eintrag geschrieben, der so ein Betrugsdelikt aufgedeckt hat. Durch die Wiedervereinigung 1990 verloren DDR-Flüchtlinge einen erheblichen Teil ihrer Rentenansprüche. Durch eine Gesetzesänderung wurden die ehemaligen DDR- und jetzigen  Bundesbürger rückwirkend so gestellt, als ob sie in der DDR verblieben wären. Ihre Rentenanwartschaften, die sie nach der Einbürgerung in die Bundesrepublik in einem ordentlichen Aufnahmeverfahren erhalten hatten, wurden nachträglich verschlechtert. Den Opfern wurde jahrelang vorgespiegelt, eine Rente nach den üblichen Regeln des Sozialgesetzbuches zu erhalten, so daß sie irrtümlich annahmen, eine adäquate Gegenleistung für ihre Beiträge zu erhalten.

Kürzlich hatte sich eine Betroffene an den Petitionsausschuß des Bundestages gewandt und bekam einen Brief vom CDU-Bundestagsabgeordneten Dr. Peter Tauber.

Berlin, 06. August 2015

Sehr geehrte Frau M…..,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 22. Juni 2015, in dem Sie sich nach den aktuellen Entwicklungen beim Rentenrecht für DDR-Übersiedler erkundigen.

Das Wissen um die oft schweren Schicksale zahlreicher SED-Opfer, die vor 1990 in die Bundesrepublik gekommen sind, hat die Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bewogen, in den vergangenen Monaten noch einmal intensiv nach einem Lösungsweg zu suchen, der den Anliegen der Übersiedler zugutekommt, dem Grundsatz der Gleichbehandlung entspricht und zugleich verfassungsfest ist.

Nicht nur im Ausschuss für Arbeit und Soziales, sondern auch im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, sowie mit den Abgeordneten des Koalitionspartners SPD haben die Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion intensive Gespräche geführt. Ziel war es, eine praktikable und zugleich verfassungsfeste Lösung zu finden, die keine neuen Ungerechtigkeiten entstehen lässt. Nicht zuletzt war die Einbindung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für eine mögliche Gesetzesinitiative zu dieser sehr komplexen Thematik unverzichtbar.

Leider ist es trotz aller Bemühungen nicht gelungen, eine Lösung herbeizuführen, die die notwendigen Voraussetzungen erfüllen könnte. So gibt es z.B. unter den DDR-Übersiedlern Personengruppen, die von dem geltenden Recht profitieren. Eine Einzelfallprüfung mit Wahlmöglichkeit der günstigeren Variante ist aber keine Option, zumal daraus weitreichende Ansprüche bei künftigen Rentenänderungen erwachsen würden (Präjudizwirkung).

Auch aus dem Kreise Betroffener kommende andere Vorschläge wurden überprüft, z.B. der Ausgleich der Nachteile fehlender FZR-Zahlungen. Sie schieden jedoch aus, da sie andere Personengruppen benachteiligt hätten und deshalb aus unserer Sicht verfassungswidrig wären.

Neben dem Ausschuss für Arbeit und Soziales ist daher auch der Petitionsausschuss zu dem Schluss gekommen, dass eine Abhilfe leider nicht möglich ist und stellt alle laufenden Verfahren ein. Und auch unser Koalitionspartner SPD teilt diese Auffassung.

Es tut mir sehr leid, dass ich Ihnen keine in Ihrem Sinne bessere Antwort übermitteln kann.

Mit freundlichen Grüßen, Dr. Peter Tauber MdB“

Tauber war vor dem Einzug in den Bundestag übrigens Pressesprecher der Deutschen Vermögensberatung AG. Sein naßkalter Antwortbrief ist der deutliche Beweis, daß das Rentensystem der BRD ein reines Betrugssystem ist. Die Betroffenen haben nach der Übersiedlung jahrelang vertrauensvoll eingezahlt und sind dann um die adäquate Gegenleistung für ihre Beiträge betrogen  worden.  Man muß es in dieser Deutlichkeit schreiben: CDU, FDP, SPD und Grüne sind angesichts dieses Umstands bessere Verbrechersyndikate. Ihre Mitglieder, die so etwas dulden, unterstützen mit dieser rückwirkenden Rechtsänderung kriminelle Vereinigungen.

Viele Mitglieder dieser seit 1990 regierenden Altparteien wissen nicht, was ihre Führungen so treiben und vertrauten gottergeben auf die Ehrlichkeit von Kohl und Genscher sowie ihrer Amtsnachfolger Merkel und Gabriel. Sie täuschten sich.

Drei Schlüsse kann man ziehen:

Erstens: Man sollte alle Möglichkeiten ausnutzen in das Rentensystem nur das Minimum einzuzahlen. Selbst kann man sich berechenbarer absichern, als der Staat das leistet.

Zweitens: Man sollte endlich aus der CDU austreten, wenn man noch einen Funken Ehre und Sinn für Gerechtigkeit hat.

Drittens: Dr. Tauber und sein politisches Umfeld sind ein hohes Risiko eingegangen in der Hölle zu landen. Ich will Petrus nicht vorgreifen, aber  Tauber und die Regierungsparteien haben das siebte und das zehnte Gebot offensichtlich aus den Augen verloren:

„Du sollst nicht stehlen.“ „Du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib, Knecht, Magd, Vieh noch alles, was dein Nächster hat.“

Auf irdische Gerechtigkeit sollten die Rentenbetrugsopfer nicht spekulieren. Wenn ich schon lese: „DDR-Übersiedler“! Der Tauber hat studiert und promoviert und behauptet, daß man so einfach mal übersiedeln konnte. Die Leute damals kamen nicht aus Afrika, sondern aus der DDR. Da war ein Stacheldraht drumrum. Übersiedeln konnte man nur, wenn man schon Rentner war. Dann konnte man aber in der Regel nicht mehr in das Rentensystem einzahlen und deshalb auch nicht betrogen werden.

Über solche Briefe wie den von Dr. Tauber und weitere Gerichtsentscheidungen werden sich die „DDR-Übersiedler“ nur schwarz ärgern.  Ich habe etwas tröstliches für die armen Flüchtlinge: Eine herrliche Abbildung vom Jüngsten Gericht aus dem 18. Jahrhundert.

Das Jüngste Gericht: Foto: Wolfgang Prabel
Das Jüngste Gericht: Foto: Wolfgang Prabel

Auf der rechten Seite werden diejenigen, die gegen die 10 Gebote verstoßen haben von Teufeln in den Höllenschlund gestoßen. Ja die Bibel ist eben die frohe Botschaft!