Was Merkel in ihrem Trauerschauspiel vergessen hat

Dr. Merkel hat gestern eine hölzerne Stellungnahme zum Berliner Anschlag vom Blatt gelesen. Eine Entschuldigung und die Ankündigung eines Opferentschädigungsgesetzes fehlten. Daran erkennt selbst der Laie ihr fehlendes staatsmännisches Format.

Merkel ist verantwortlich für den Anschlag, denn wirksame Kontrollen an den Eingängen von Bahnhöfen und Flughäfen, Checkpoints in den größeren Städten, eine angemessene Polizeistärke und -ausrüstung, die Wiedereinführung der Wehrpflicht, die Einberufung der Reservisten und gesetzliche Grundlagen für den Einsatz der Bundeswehr im Innern fehlen. Außerdem ein Verfahren zur zweifelsfreien Identifizierung von Ausländern bei der Einreise. Beim kompetenten Umgang mit dem Islam muß Europa von nahöstlichen Ländern (ich meine da nicht nur Israel, sondern auch Assad-Syrien, Jordanien, Marokko, Saudi-Arabien, Algerien, die Emirate, Ägypten und Libyen bis zum Sturz Gaddaffis) endlich lernen und das Rad nicht völlig neu erfinden.

Wenn sich Bundeskanzler Frau Dr. Merkel hinstellt und den Verletzten Gesundheit wünscht, ist das völlig unzureichend.

„Mehr als 40 weitere Menschen sind verletzt, kämpfen um ihr Leben oder um ihre Gesundheit. Ich denke in diesen Stunden zuallererst an diese Menschen. An die Toten und Verletzten und an ihre Familienangehörigen und Freunde. Ich möchte, dass sie wissen: Wir alle, ein ganzes Land, ist mit ihnen in tiefer Trauer vereint. Wir alle hoffen und viele von uns beten für sie. Dass sie Trost und Halt finden mögen. Dass sie wieder gesund werden. Dass sie weiterleben können nach diesem schrecklichen Schlag.“

Daß alle 45 Verletzten geheilt werden können ist natürlich eine völlig unrealistisches Luftschloß, wie alles was die kalt berechnende und dabei infantil wirkende Frau Dr. Merkel so von sich gibt. Angemessen wäre bei so einer Rede, ein fortentwickeltes Entschädigungsgesetz für Opfer von Anschlägen anzukündigen und im Bundestag schnellstmöglich einzubringen. Angemessen wäre die Verkündung von Schritten zur Terrorbekämpfung. Und was der verwunderte Hörer und Fernseher am meisten vermißt: Eine persönliche Entschuldigung der Kanzlerin für ihre fahrlässige Begünstigung des Pariser, des Brüsseler und des Berliner Anschlags.

Das französische, das flämische und das deutsche Volk haben nicht vergessen, daß Frau Dr. Merkel mit ihrer Politik des offenen Scheunentors zumindest mitverantwortlich für die Einreise von Attentätern war. Eine dezente Selbstkritik wäre da angebracht. Aber dazu fehlt dieser selbstgerechten kalten Altparteienpolitkerin das Verantwortungsgefühl.

In Deutschland gilt das Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten
(Opferentschädigungsgesetz – OEG) von 1976. Geschädigte erhalten die auf Grund der Schädigungsfolgen notwendigen Maßnahmen der Heilbehandlung und der medizinischen Rehabilitation einschließlich psychotherapeutischer Angebote. Darüber hinaus erhalten Geschädigte entsprechend dem Grad der Schädigungsfolgen eine Einmalzahlung von 714 Euro bis 14.976 €. Bei Verlust mehrerer Gliedmaßen, bei Verlust von Gliedmaßen in Kombination mit einer Schädigung von Sinnesorganen oder in Kombination mit einer Hirnschädigung, bei schweren Verbrennungen oder bei vollständiger Gebrauchsunfähigkeit von mehr als zwei Gliedmaßen beträgt die Einmalzahlung 25.632 Euro. Wird eine Person bei einer Gewalttat im Ausland getötet, erhalten Hinterbliebene eine Entschädigung, als würde es sich bei dem Getöteten um einen Hund handeln. Diese beträgt bei Vollwaisen 2.364 Euro, bei Halbwaisen 1.272 Euro und ansonsten 4.488 Euro. Sach- und Vermögensschäden werden nach dem OEG nicht erstattet. Auch ein Schmerzensgeld wird nach dem OEG nicht gezahlt.

Wenn mehr erforderlich ist, als das medizinisch notwendige, zum Beispiel Operationen zur Wiederherstellung eines angemessenen Aussehens, bleibt das Opfer auf den Kosten sitzen und muß um Spenden betteln, wie eine junge Dame, die von ihrem afrikanischen Ex-Lover mit Batteriesäure übergossen wurde. Für ein Opfer der Ausschreitungen von Suhl hatte die von der pflichtvergessenen Kanzlerin vielbeschimpfte AfD Spenden eingeworben, um wenigstens einen Teil seines krankheitsbedingten Verdienstausfalls zu ersetzen.

Äußerst popelig ist die OEG-Regelung der Opferentschädigung. Als im April 2002 bei einem Anschlag in Tunesien Schwerstverletzte zu versorgen waren, wurden von der damaligen Bundesregierung ad-hoc-Maßnahmen umgesetzt. Es wurde eine Sonderregelung getroffen und zu privaten Spenden aufgerufen. 2007 sprach ein Pariser Schwurgericht 21 deutschen Überlebenden und Hinterbliebenen insgesamt 2,4 Millionen Euro Schadenersatz zu. Bis 2012 war die Summe immer noch nicht komplett an die Opfer ausgezahlt. Rund 1,7 Millionen Euro standen damals (10 Jahre nach dem Anschlag) nach einem Bericht der Deutschen Welle noch aus.

Frankreich und Spanien haben dagegen eine funktionierende Staatshaftung. In Frankreich ist der französische Opfergarantiefonds Fonds de garantie des victimes des actes de terrorisme et d’autres infractions (FGTI), der bereits 1986 eingerichtet wurde, zuständig für die Auszahlungen an die Opfer, ihre Hinterbliebenen und Verwandten. Es wird damit gerechnet, daß für die Opfer der Pariser Anschläge von 2015 (130 Tote, 97 Schwerverletzte) immerhin 300 Millionen Euro gezahlt werden, über eine Million pro Opfer.

Am 16. September 1999 hatte das spanische Parlament in seltener Einmütigkeit das „Gesetz der Solidarität mit den Opfern des Terrorismus“ beschlossen. „Uns ist klar, dass die Terroropfer den ersten Platz im Friedensprozess einnehmen werden“, hatte es bereits Anfang des Jahres im Innenministerium gehießen. Angehörigen jedes Ermordeten erhalten rund 125 000 €, andere Opfer, die dauerhafte körperliche Schäden davongetragen haben, werden je nach Schwere der Behinderung mit Beträgen zwischen 20 000 und 380.000 € entschädigt. Summen, die grundsätzlich vom Täter zu zahlen sind. Doch weil in der Mehrzahl der Fälle die Verurteilten dazu nicht in der Lage sind oder die Täter gar nicht ausfindig gemacht werden können, springt der Staat ein.

In Berlin sollte man keine U-Bahn benutzen, weil die deutschen Entschädigungen im Vergleich wirklich lächerlich sind. Frau Merkel ist eine Kanzlerin des hohlen Pathos. Außer Krokodilstränen und dürren Worte von der ansonsten gefühllosen, kalten und autistischen Frau haben deutsche Terroropfer nichts zu erwarten.

Der auf Dr. Merkel folgende Bundeskanzler sollte ein Opferentschädigungsgesetz auf den Weg bringen, welches auch rückwirkend bis 2002 die schlimmsten Folgen für die Opfer des islamischen Terrors mildert. Bis dahin wäre es angemessen, wenn der deutsche Oberhirte des Islams, Herr Mazyek, wegen dem Versagen von CDU und SPD in seinen islamischen Gemeinden Geld für die Opfer sammeln läßt. 100.000 € für jeden Toten und eine Million für die Leute mit bleibenden Verletzungen wären eine akzeptable Größenordnung. Das wäre auch ein Signal für die glaubwürdige Distanzierung vom Terror.

Update 23.12.2016: Die Damen von der Bundesregierung sind noch inkompetenter als ich dachte. Es gibt Berichte, wonach eine Klausel im Opfer-Entschädigungs-Gesetz Leistungen bei Angriffen durch Kraftfahrzeuge ausschließe. Nach Angaben des Arbeitsministeriums können die Opfer des Anschlags von Berlin Ansprüche gegenüber dem sogenannten Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen geltend machen. Zudem könnten Härteleistungen aus Haushaltsmitteln des Bundes beantragt werden. Viel Spaß mit der Bürokratie!

Das Attentat soll also doch ein „Kraftfahrzeugunfall“ sein.