Nun ist sie halt da, Rechtsprechung aus Kairo und Taif

Nun sind sie halt da. Die Moslems und mit ihnen auch ihre Rechtsprechung. Ich habe mal wieder die jüngsten Rechtsurteile auf Islamfatwa durchgesehen und auch einiges gefunden, was mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Das erste Urteil zeigt die Ängstlichkeit in die Hölle zu kommen auf skurrile Weise. Selbst sehr alltägliche Kaufentscheidungen und Rabatte werden hinterfragt:

Frage: Was ist das Urteil über das Kaufen von Kleidern und Geräten zur Weihnachtszeit, da zu dieser Zeit die Waren vergünstigt angeboten und billig verkauft werden?

Antwort: Es gibt kein Problem darin. Möge Allah dich segnen, antwortet Scheich ‘Abdullāh bin ‘Abdur-Rahīm al-Buchārī.

Das zweite Urteil betrifft das Anschauen oder die Teilnahme an Komödien und im weiteren Sinne von Theater. Für die sogenannten „Kulturschaffenden“ brechen harte Zeiten an. Es wird nicht nur ihre pinselige Selbstzensur geben, sondern auch die der Scheichs:

Frage: In letzter Zeit nahm das Aufführen von Komödien (Theater), von jungen, religiösen Personen in einigen Universitäten in diesem Land auffallend zu. Aus diesen Komödien resultierte gewaltiger Schaden und es kam zu einigen persönlichen Problemen mit denjenigen, die mit diesen Komödien in Verbindung stehen. Davon ist:
1. Das Spotten und Verhöhnen vieler muslimischen Nationalitäten, wie die Ägypter, Sudanesen oder Jemeniten, indem man ihre Stimmen und Gestiken nachahmt. Ebenso Blinde, Einäugige oder unintelligente Leute usw. werden nachgeahmt. Und dies in einer Art und Weise, um die Leute zum Lachen zu bringen. Aus diesem Grund haben sich viele, welcher diesen Nationen angehören, geärgert.
2. Das Nachahmen von Christen, indem man ihre Kleider trägt oder das Kreuz auf die Brust legt.
3. Das Nachahmen von Sündern, wie frevelhafte Sänger. Man ahmt sie nach, mit dem Argument, dass man sich über ihren Zustand lustig macht. Und viele weitere Taten, die im Widerspruch sind (zur Religion), welche viele davon auf Video aufgezeichnet werden. O unser Scheich, sind diese Taten von der Religion her erlaubt?
Was ist euer Ratschlag, o unser Scheich für diejenigen, die diese Komödien aufführen und dabei zusehen?
Möge sie Allah mit dem Besten belohnen.

Antwort von Scheich Rabī‘ Ibn Hādi: Ich antworte auf diese Frage wie folgt: Alle diese Angelegenheiten widersprechen dem wahren Manhadsch von Allah und Seiner wahren Religion. Die Araber haben während der Zeit der Unwissenheit (Dschaahiliyyah) und zur Zeit des Islam, diese Komödien und Theater nicht gekannt. Jedoch ist dies vom Westen zu den abgeirrten Gruppen und zu den abgewichenen Muslimen durchgesickert.
Der Ursprung des Theaters – wie dies gesagt wird – ist ein griechischer Gottesdienst. Die Ungläubigen und Ketzer der Griechen haben sich damit ihren Statuen und Götzen angenähert, und die Römer haben das von ihnen geerbt.
Der Islam hat dies nicht gekannt bis der Kolonialismus kam. Dann übernahmen es die Leute des Irrtums, der Sünden und des Frevels und die Gruppierungen, welche sich der islamischen Dawa zuschreiben – und leider – die Dawa der Muslimbruderschaft. Sie haben dieses Übel übernommen, sowie sie vieles von der westlichen Kultur und dem ungläubigen und westlichen Gedankengut übernommen haben. Die Feinde des Islams haben geplant, dies in den Ländern der Muslime zu verbreiten, damit ihr Glaube, ihr Anstand und ihre Religion eliminiert wird. Sie haben es übernommen und haben nicht auf die Rufe der Warner und der ratschlaggebenden Gelehrten dieser Gemeinschaft gehört. Vielmehr waren sie stur und beharrten darauf und vermehrten die Verbreitung davon. Die Muslime wurden davon heimgesucht, obwohl die Araber, dies weder zur Zeit der Unwissenheit noch zur Zeit des Islam, kannten. Die arabische islamische Halbinsel kannte diese frevelhaften, peinlichen und schlechten Sachen, welche auf Lügen, Spott, Nachahmen von Christen bis zum Tragen von Kreuzen und weiteren beschämenden Sachen, welche du in deiner Frage erwähntest, nicht. Ich bin der Ansicht, dass dies zu den verbotenen und frevelhaften Sachen gehört, und dass diese Leute davon bereuen müssen.
Es ist an den Gelehrten und den Studenten des Wissens, dass sie davor warnen in ihren Predigten, Unterrichten, Zeitungen und Magazinen, damit sie von diesem Aufbegehren, und diesem Stiften von Unheil auf der Erde durch das Begehen dieser niedrigen Taten zurückkehren. Ich bitte Allah, dass er ihre Reue annimmt und dass er den Gelehrten der Muslime und den Studenten des Wissens Erfolg gibt, damit sie ihre Pflicht der Dawa zu Allah erfüllen können, mit Weisheit, guter Ermahnung und dem Tadeln der Laster, welche dieses Land nicht kannte und durch die Leute der Gelüste und des Irrtums durchgesickert ist. Wir bitten Allah, dass Er sie befreit von diesem Übel.

Sehr interessant der Seitenhieb auf die Moslembrüder. Gibt es etwa ein heimliches Komplott mit den sog. „Kulturschaffenden“? Schon kommen wir zum dritten Rechtsspruch, der zeigt, wie verkrampft man angesichts des anderen Geschlechts ist. Kaum auszudenken, wie eine Anfrage wegen dritter, vierter und fünfter Geschlechter ausgehen würde:

Frage: Ist es erlaubt, im Westen an einem Ort zu arbeiten, an dem die Geschlechter durchmischt sind. Mit dem Wissen, dass es schwierig ist eine Arbeit zu finden, bei der die Geschlechter getrennt sind?

Antwort von Scheich Muḥammad Bāzmūl:
Wenn die Situation so ist, und
▪ sich der Gläubige sich mit seinem Blick und sich selbst vor der Versuchung schützt,
▪ nicht das anschaut was Allah verboten hat,
▪ sich von den Dingen fernhält, welche dem Gesetz Allahs widersprechen,
▪ sich nicht mit einer ihm fremden (nicht-mahram) Frau in Zweisamkeit begibt,
▪ es für ihn keine Möglichkeit gibt, eine andere Arbeit zu finden, und
▪ wenn es für ihn Notwendig ist, zu arbeiten und Geld zu verdienen,
so sagen wir, dass es erlaubt ist dort zu arbeiten, wenn er die vorhin erwähnten Bedingungen einhält, da der eine Schaden geringer ist als der andere. Und Allah bitten wir um Hilfe.

Von einem tiefen Mißtrauen in die Praktiken der Lebensmittelproduzenten und -händler zeugt die vierte Frage:

Frage: Verlässt man sich auf die Gewichtsangaben, die auf den Lebensmittelverpackungen angegeben sind, wie z.B. auf Reissäcken, oder muss man sie sicherheitshalber nochmal nachwiegen?

Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen (eine staatliche Behörde der frommen Saudis) antwortet:
Das Gewicht der Ware muss sichergestellt werden, welches man als Zakāt al-Fitr ausgibt. Und es genügt nicht, dass man sich auf die Gewichtsangabe auf der Verpackung verlässt, oder dass die Gewichtsangabe dem oder dem entspricht, da es von geringerem Gewicht sein kann, und man somit die nicht ganze Verantwortung der Sadaqat ul-Fitr erfüllt.

Zakāt al-Fitr, das sind Almosen an die Armen, die man am Ende der Fastenzeit ausgibt. Da muß also das Gewicht genau stimmen. Viele Fragen gibt es immer wieder zur Beschneidung:

Hier die Antwort von Ibn al-Qayyim:
Abu’l-Barakaat sagte in seinem Buch al-Ghaayah: Bei der Beschneidung des Mannes wird die Haut an der Spitze des Penis (die Vorhaut) entfernt; Wenn nur das meiste davon entfernt wird, dann ist dies erlaubt. Es ist mustahabb Frauen zu beschneiden, vorausgesetzt, dass es nicht auf eine extreme Weise getan wird. Es wird berichtet, dass ‘Umar zu einer Frau sagte, welche Frauen beschnitt: „Lass etwas davon, wenn du ein Mädchen beschneidest.“ Al-Khallaal sagte in seinem Jaami’: Was wird weggeschnitten bei der Beschneidung: Muhammad ibn al-Husayn erzählte mir, dass al-Fadl ibn Ziyaad ihnen erzählte: Ahmad wurde gefragt: „Wieviel soll bei der Beschneidung weggeschnitten werden?“ Er sagte: „Soviel, bis die Eichel sichtbar wird.“
Ibn al-Sabbaagh sagte in al-Schaamil: Was verpflichtend im Falle des Mannes ist, ist die Haut an der Spitze des Penis zu entfernen, bis die gesamte Eichel sichtbar wird. Im Falle der Frau bedeutet es, die Haut, welche wie der Kamm eines Hahnes aussieht, an der Spitze der Vagina, zwischen den zwei Schamlippen zu entfernen; Wenn sie geschnitten wird, sollte die Basis davon wie ein Dattelkern übrigbleiben.

Zum Schluß noch eine Verhaltensregel für Frauen, vielleicht eine Erklärung, warum Mosleminnen manchmal so ein räudiges Auftreten haben:

Antwort des Ständigen Komitees für islamische Forschung und Rechtsurteile:
Frauen sind ein Anziehungspunkt für die Erfüllung des Verlangens von Männern. Sie fühlen sich zu ihnen hingezogen durch ihre natürlichen Begierden. Wenn eine Frau in sanfter Weise spricht, vermehrt sich die Versuchung. Aus diesem Grund befahl Allah den gläubigen Männern, dass wenn sie die Frauen auf etwas ansprechen, sie es hinter etwas Trennendem tun sollen. Da dies die Anweisungen von Allah zu den Gläubigen zu jener Zeit war, als sie in ihrem Iman am stärksten waren, ist es in dieser Zeit des schwachen Imans erst recht wünschenswert. Dementsprechend sollen Sie sich nicht mit nicht-Mahrams vermischen und zu ihnen sprechen, außer bei Notwendigkeit mit einer Stimme, die nicht allzu weiblich ist. Allah sagte: „Und wenn ihr sie um irgendetwas zu bitten habt, so bittet sie hinter etwas Trennendem. Das ist reiner für eure Herzen und ihre Herzen.“ [Surah al-Ahzab 33:53]
Allah (Gepriesen sei Er) verbot den Frauen sanft in der Rede zu sein, wenn sie (nicht-Mahram) Männer ansprechen, damit derjenige, in dessen Herz Krankheit ist, keine Begierde empfindet.

Mahrams sind engere Verwandte, zwischen denen die Heirat verboten ist. Also sind wir Ungläubigen mit tiefer Baßstimme anzusprechen. Früher sagte man: Fremde Länder, fremde Sitten. Aber nune?