Religionsfreiheit nur auf Gegenseitigkeit

Europa und speziell Deutschland sind das Ziel einer weltweiten Massenmigration. Ausgangspunkte dieser Migration sind der muslimische Kulturkreis und, teilweise überschneidend, Afrika südlich der Sahara. Alleine  in Afrika südlich der Sahara wird in den nächsten 50 Jahren mit einer Verdoppelung der Bevölkerung von rund einer auf zwei Milliarden gerechnet.

Wesentlicher Motor der Massenmigration ist der im Kriegsindex erfaßte Vorgang, der auf die Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen für die nachwachsende Generation abstellt.

Im westlichen Kulturkreis liegen zwei Modelle für eine friedliche und zugleich dynamische Zukunftsgesellschaft im Streit. Es handelt sich um das multikulturelle Modell und das Modell der Rivalität kultureller Großräume.

Das multikulturelle Modell geht davon aus, daß die globale Zukunft einer toleranten, kulturell bunten und friedfertigen Gesellschaft gehört. Es sieht sich als positive Antwort sowohl auf den massenhaften Zuzug aus fremden Kulturräumen als auch auf die fortschreitende Globalisierung.

Das Gegenmodell geht von einer wirtschaftlichen und kulturellen Bedrohung der westlichen Kultur durch eine Massenmigration  aus dem afrikanischen Kulturkreis südlich der Sahara und dem muslimischen Kulturkreis aus. Es reagiert damit auf die  hohe Fertilitätsrate Afrikas und die nicht nur historische Erfahrung der Aggressivität des Islam, der in Europa mit Terror und Gewalt Druck auf die Justiz, die Religionsfreiheit, die Meinungsfreiheit und die Freiheit von Frauen aufgebaut hat. Der muslimische Kulturkreis liquidiert gegenwärtig seine angestammten christlichen Minderheiten mit Gewalt. Die insbesondere mit der muslimischen Massenmigration in Gang gesetzte kulturelle Veränderung des Westens erfolgt nicht, wie es der westlichen kulturellen Tradition entspräche, auf dem Wege der Überzeugung, sondern durch Landnahme.

Multikulturelle Gesellschaftsveränderungen beschränken sich auf den westlichen Kulturkreis. Sie sind daher als globales Konzept untauglich. Der hinduistische, der sinische, der japanische, der afrikanische, der lateinamerikanische Kulturkreis und auch der dem westlichen eng verwandte orthodoxe Kulturkreis sind gar nicht oder unbedeutend betroffen.

Das multikulturelle Modell ist gescheitert. Wir wissen inzwischen aus Erfahrung, daß die multikulturelle Gesellschaft durch Parallelgesellschaften gespalten, unsolidarisch und gewaltgeneigt ist. Die Beziehungen der Vertreter verschiedener Kulturen werden auf den kleinsten gemeinsamen Nenner von Produktion und Konsum reduziert, bei kultureller Verarmung. Der innere Friede kann nur durch immer mehr Verhaltensvorschriften und Sprachregelungen, zunehmend in Form von gesetzlichen Verboten und Geboten und finanzielle Umverteilung, das heißt unter Verlust von Freiheit und Wohlstand gesichert werden. Multikulturelle Gesellschaften haben daher perspektivisch nur die Möglichkeit, sich zur Diktatur zu wandeln oder die Parallelgesellschaften aufzulösen.

Die Weichen sind tendenziell in Richtung Diktatur gestellt, weil die westliche Kultur infolge der geschwundenen religiösen Überzeugung nur über eine geringe Integrationskraft verfügt und deswegen die Parallelgesellschaften nicht auflösen kann. Die mit dem religiösen Kulturabriss in der westlichen Gesellschaft verbundene Verkürzung der Vernunft legt das spezifisch menschliche Streben nach Sinnstiftung und damit ein wesentliches Motiv für Opferbereitschaft im Interesse der Gemeinschaft  lahm.

Dominanter intellektueller Hintergrund des westlichen Kulturkreises ist der Existenzialismus. Für ihn ist die Wirklichkeit nur da, ohne daß ein Sinn erkennbar wäre. Für Werte gibt es daher keinen Maßstab. Sie sind  nur verbindlich, wenn sie von der Macht formuliert und durchgesetzt werden. Recht hat, wer die Macht hat.

Die Zuwanderer sind überwiegend Muslime. Sie verfügen, und das ist in Mitteleuropa bei Migranten neu, über ein auch die staatlichen Gesetze umfassendes religiöses Überlegenheitsbewußtsein. Es gibt daher keine Anzeichen dafür, daß muslimische Zuwanderer auf den Kern ihrer Kultur, das heißt auf die religiöse Sinnstiftung verzichten und sich den erkennbar nur noch auf Konvention beruhenden und rasch verblassenden Werten des Westens und seiner Diktatur des Relativismus unterwerfen werden.

Europa und speziell Deutschland verfügen seit den europäischen Religionskriegen im 17. Jh. über eine große und leidvolle Erfahrung mit dem Konfliktpotential religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen. Im Ergebnis wurde der Friede in den europäischen Staaten erst wiederhergestellt, nachdem die jeweils herrschende Konfession die Anhänger anderer Konfessionen außer Landes getrieben hatte. In Deutschland wurde diese Befriedung nach der Regel cuius regio eius religio mittels Bestimmung der Religion durch den Herrscher erreicht.

Es wäre leichtfertig zu glauben, daß die deutsche Innenpolitik und die internationalen Beziehungen friedlich gestaltet werden könnten, wenn Landnahmen durch Massenmigration über die Grenzen der Kulturräume hinweg zugelassen werden. Die Gefahrengrenze ist immer dann erreicht, wenn sich Parallelgesellschaften bilden. Landnamen sind Massenmigrationen  religiös oder weltanschaulich geschlossener Gruppen. Sie bedrohen in den Zielgebieten sowohl das Recht auf Heimat als auch die Religions- und Weltanschauungsfreiheit und lösen daher ein Recht auf Abwehr aus.

Unerläßliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Reaktion auf die Massenmigration ist die Rückholung des vom Grundgesetz jedem Menschen zugeteilten Rechts, bei politischer Verfolgung in Deutschland zuzuwandern. Dieser verblüffende Verzicht auf einen fundamentalen Teil der Souveränität öffnet angesichts der großen Zahl von Diktaturen einer in die Milliarden gehenden Zahl von Menschen ein Zuwanderungsrecht nach Deutschland. Die Regelung ist gänzlich anachronistisch und angesichts beschränkter Ressourcen auf eine unmögliche Leistung gerichtet. Das Asylrecht des Grundgesetzes ist daher unter Gesetzesvorbehalt zu stellen.

Angesichts der großen Bedeutung der kulturellen Zugehörigkeit für eine friedliche Entwicklung und aus wirtschaftlichen Erwägungen sind Migranten und Flüchtlinge heimatnah und in jedem Falle innerhalb des eigenen Kulturkreises aufzufangen. Damit verbundene überproportionale finanzielle Lasten der Aufnahmestaaten sind von der Staatengemeinschaft solidarisch zu tragen. Die internationale Gemeinschaft hat darüber hinaus die Aufgabe, die Beseitigung der Ursachen der Migration zu fördern. Aus diesem Grund wird es sich zum Beispiel regelmäßig verbieten, aus der Zahl der Migranten  die Fachkräfte abzuwerben.

Religiöse und weltanschauliche Gegensätze entwickeln besonders dann eine kaum noch zu steuernde Aggressivität, wenn sie sich mit machtpolitischen oder wirtschaftlichen Interessen und sei es auch nur in Form einer entgleisenden Demographie, verbinden. In den internationalen Beziehungen ist daher darauf zu achten, daß die Instrumentalisierung von Religion für machtpolitische oder wirtschaftliche Zwecke unterbleibt. Dies ist schwierig, wenn eine Religion wie der Islam eine Trennung der Religion von anderen gesellschaftlichen Sphären ablehnt. Vor diesem Hintergrund ist die von 45 der 57 Außenminister der Organisation der islamischen Konferenz am 5. August 1990 in Kairo unterzeichnete  Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam, die die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte unter den generellen Vorbehalt der Sharia stellt, ein ernster Vorgang. Bestrebungen wie die Gründung eines der Sharia gehorchenden Bankensystems außerhalb muslimischer Staaten oder Kapitalanlagen im westlichen Ausland statt Inlandsinvestitionen durch muslimische Ölstaaten verdienen daher große Aufmerksamkeit. Gleiches gilt für Organisationen mit religiöser Ausrichtung, die finanziell und administrativ von fremden Staaten abhängen.

Außenpolitik kann sich vor dem Hintergrund globaler kultureller Rivalitäten realistischer Weise nur um die Verminderung von Konfliktpotential bemühen. Daher sind einerseits Landnahmen durch religiöse oder weltanschauliche Gruppen im Interesse des Friedens zu unterbinden, andererseits muß das Menschenrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit, zu dem auch die Mission gehört, im Ansehen gestärkt werden. Dies ist unumgänglich, weil die Frage nach dem Lebenssinn niemals ruht. Kann ihr in Freiheit nachgegangen werden, besteht die Chance, daß auch umfangreiche Religions- oder Weltanschauungswechsel ohne Gewalt ablaufen und in längere Perioden der Stabilität übergehen. Religions- und Weltanschauungsfreiheit minimieren Religion und Weltanschauung  als Kristallisationskern für wirtschaftliche und machtpolitische Interessen.  Wenn die Staaten der Erde dieses Menschenrecht in ihre Rechtsordnungen aufnehmen und in der Praxis durchsetzen sollen, wird dies nur mithilfe der politischen Führer atheistischer Mächte und der Führer der Weltreligionen möglich sein. Alle Weltreligionen der Gegenwart und auch die Ideologien der atheistischen Mächte bieten hierzu Ansatzpunkte. Außenpolitik sollte daher informative Kontakte mit den Religionsführern und atheistischen Staatsideologen pflegen, um zusammen mit den Staaten der Erde die Konditionen für eine Stärkung des Rechtes auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu verbessern. Wichtiges Element in diesem Zusammenhang ist die strikte Beachtung der Gegenseitigkeit. Staatsbürgern eines Staates, der selbst keine Religions- und Weltanschauungsfreiheit gewährt, ist die Ausübung der Religion auf den häuslichen Kreis zu beschränken und jede weltanschauliche Propaganda zu untersagen. Dies bedeutet insbesondere die Unterbindung von Geldzuflüssen für religiöse und weltanschauliche Zwecke und das Versagen der Organisationsfreiheit.

Migration (vorzugsweise nach Europa) kann in Afrika, entgegen der Intention des Replacement – Programms der UN, kein Problem lösen. Die alles andere übersteigende Demografie als Migrationsursachen kann nur in normale Bahnen gelenkt werden, wenn der Reformdruck durch Kontrolle der europäischen und deutschen Außengrenzen erhöht wird. Dies gilt verstärkt, nachdem das African Continental Free Trade Agreement (AfCFTA) in Kraft getreten ist, das Freizügigkeit in allen Vertragsstaaten vorsieht und damit das Erreichen der Mittelmeerküste erleichtert.

Kern der Reformen muß Bildung und Ausbildung vor Ort sowie eine öffentliche Altersversorgung sein, die die Bedeutung von Kindern als alleinige Altersvorsorge beseitigt.

Die bisherige weitgehend unwirksame Entwicklungshilfe ist zu beenden. So empfiehlt es sich, statt flächendeckender finanzieller Hilfe und Ausbildungsangeboten in Deutschland,  Ausbilder für ein breites Angebot, insbesondere auch für Frauen, in Schwerpunktstaaten Afrikas zur Verfügung zu stellen. Die Abwanderung einheimischer Fachleute ist durch Verweigerung der Aufnahme in Europa zu unterbinden.

Die Schwerpunktstaaten sollten politisch stabil sein, was in Afrika bedeutet, daß sie ethnisch möglichst geschlossen und rohstoffarm sind. Die Investitionstätigkeit könnte unter diesen Bedingungen den Märkten überlassen werden, die erfahrungsgemäß am ehesten in der Lage sind, Fehlinvestitionen zu vermeiden. Die Randbedingungen des Marktes nach Innen und Außen sollten dabei so gestaltet werden, daß die Produkte im afrikanischen Binnenmarkt bestehen können. Mit der Förderung von Schwerpunktstaaten sollte zugleich eine Ausstrahlung auf Nachbarstaaten angestrebt werden.

Da sich bekanntermaßen bei steigendem Wohlstand, insbesondere aber mit der Gleichstellung von Frauen in Bildung und Beruf, die demographischen Gegebenheiten verändern, wäre bei einem solchen Vorgehen die Senkung der Fertilitätsrate zu erwarten.

Die deutsche Außenpolitik sollte, um Massenmigration aus kulturfremden Räumen zu verhindern, darauf drängen, daß die Außengrenzen der EU mit eigenen Kräften wirkungsvoll überwacht werden. Migranten sind innerhalb des eigenen Kulturkreises und heimatnah aufzufangen. Im Zusammenwirken mit angrenzenden Staaten anderer Kulturkreise ist deren Rücknahmebereitschaft von illegalen Migranten, die von ihrem Gebiet gestartet sind, sicherzustellen. Die Verweigerung der Wiederaufnahme ist ein Akt der Aggression und rechtfertigt daher robustes Vorgehen. Zur weltweiten Förderung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit sollte auf strenge Gegenseitigkeit mit allen Staaten der Erde geachtet werden.

 

Anmerkung: Der Text ist die Zusammenfassung von Diskussionen unter außenpolitisch interessierten Bürgern, die wegen der derzeit herrschenden medialen Femegerichte und der um sich greifenden Prangerung aus beruflichen Gründen anonym bleiben möchten.