Nationale Unsicherheit durch Windkraft

Dr. Merkel will die Genehmigung von Windkraftanlagen forcieren, indem sie diese Anlagen als Beitrag zur nationalen Sicherheit festschreibt. Das ist schon insofern bemerkenswert, weil sie sonst die Wirksamkeit nationaler Grenzen und die Geltung nationaler Belange leugnet. Alles soll supranational geregelt werden und in der Tat kann man ausgerechnet irgendwelche Gase und chemische Verbindungen der Luft in nationalen Grenzen nicht festhalten.

„Die Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit“, heißt es in Paragraf 1 Absatz 5 im Entwurf des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes.

Windkraft als Beitrag zur nationalen Sicherheit ist insofern ein Unding, weil durch den Flatterstrom die Energiesicherheit geopfert wird. Der Stahl für die Windmühlenschäfte kommt im übrigen nicht aus Deutschland. Es wird weder Eisenerz noch Kokskohle in Deutschland gefördert, die Stahlproduktion  beruht auf Importen. Die Mühlenflügel sind auch nicht aus einheimischen Rohstoffen. Das ist an sich kein Skandal, aber der verwunderte Bürger wird bei Importen keinen Aspekt nationaler Sicherheit entdecken können. Rohstoffimporte waren durchgehend von 1914 bis 1989 unmöglich bis problematisch und zuletzt im Shutdown fragil. National sichere Rohstoffe sind in Deutschland Braunkohle, Steinkohle, Holz, Kalkschotter, Sand, Natursteine und Kies. Auch Erdgas und Erdöl dienen per se nicht der nationalen Sicherheit, wie die Geschichte der Ostzone beweist.

Derzeit sind vor Gerichten zahlreiche Klagen von Windbaronen anhängig. Als Beispiel ein Fall aus der Gemeinde Großschwabhausen im Kreis Weimarer Land. Zwischen diesem Dorf und dem Ortsteil Hohlstedt beträgt der Abstand ziemlich exakt 2 km und in diesen Abstand drängeln die Windmüller mit ihen Anlagen. Das Dumme: In der Mitte zwischen beiden Orten verläuft eine Hochspannungsfreileitung, eine weitere verläuft in nördliche Richtung. Die technischen Regelwerke schreiben einen Mindestabstand zwischen Freileitung und Schaft der Windkraftanlage von 1,5 mal Fügelradius vor. Das sind in der Regel 200 bis 250 m, was bedeutet, daß die Anlagen relativ nahe an die Orte ranrücken.

Aus dem Amtsblatt vom Juni hat der Gemeinderat über die Klage zur Erzwingung von Windkraftanlagen informiert: „Sehr geehrte Bürger von Großschwabhausen, wir, der Gemeinderat Großschwabhausen, informieren Sie mit diesem Schreiben über die Absichten von Betreiberfirmen im Bereich der erneuerbaren Energien zum Bau von Windenergie- und Photovoltaikanlagen in der Flur der Gemeinde Großschwabhausen. (…) Momentan wird durch private „Betreiberfirmen erneuerbarer Energien“ vor dem Landgericht eine sogenannte Erzwingungsklage geführt. Ziel der Firmen ist es, den Kamm zwischen den Ortsteilen Großschwabhausen und Hohlstedt als Vorrangflächen für Windenergie ausweisen zu lassen und damit die Errichtung von Windenergieanlagen zu erzwingen. Das Urteil wird im Herbst dieses Kalenderjahrs erwartet. Der Gemeinderat ist einstimmig gegen die Errichtung von Windenergieanlagen in der Flur Großschwabhausen. Durch Bürgerinformationen ist dem Gemeinderat bekannt geworden, dass Unternehmen, die Windenergieanlagen errichten und vermarkten, aktuell auf Grundstückseigentümer mit dem Ziel des Abschlusses von Pachtverträgen zugehen. Diese Unternehmen wollen sich schon vorab die Grundstücke zur Errichtung der Anlagen langjährig sichern. Hierbei verweisen sie auf die Ausweisung des Kammes als „Vorrangfläche Windenergie“ durch das Land Thüringen. Diese Flächen sind derzeit nicht als Standorte für „Vorrangfläche Windenergie“ gemäß der Regionalplanung Mittelthüringen ausgewiesen und der Gemeinderat ist einstimmig gegen eine solche Ausweisung. Die Unternehmen planen bei erfolgreicher Klage und entsprechender Änderung der Regionalplanung Mittelthüringen zunächst die Errichtung von 8 Windkrafträdern auf dem Kamm zwischen Isserstedt und Lehnstedt, also unmittelbar zwischen den Ortsteilen Großschwabhausen und Hohlstedt. 

Die Windräder sollen jeweils eine Gesamthöhe von 265 Metern und eine Flügelspannweite von 130 Metern aufweisen. In der uns heute bekannten Lageplanung stehen 4 der Windräder in der Flur Großschwabhausen. Weitere vier Windkraftanlagen betreffen die umliegenden Orte Lehnstedt, Kleinschwabhausen, Hammerstedt und Isserstedt. (…) Für die Ortsteile Hohlstedt und Kötschau sind Schattenwürfe durch die Rotorblätter der voraussichtlich im Einzelfall nur ca. 1000 m entfernten Windkraftanlagen in den Herbst- und Wintermonaten nicht auszuschließen. Tiere und Pflanzen werden aufgrund der Errichtung der Windenergieanlagen möglicherweise aus ihrem natürlichen Lebensraum verdrängt. Seltene Vogelarten, wie der Rotmilan, werden in ihrem Fortbestand stark gefährdet. Dies belegt bereits ein im Jahr 2007 durch die Gemeinde beauftragtes Umweltgutachten. Aus vorgenannten Gründen hat sich der Gemeinderat einstimmig gegen den Bau von Windenergieanlagen in der Flur Großschwabhausen ausgesprochen.“

Solche Einwände von Gemeinden und Bürgern werden demnächst von Dr. Merkel mit dem Totschlagargument „nationale Sicherheit“ weggebügelt werden. Bei einem für das Rechtssystem des Dritten Reiches nicht ganz unmaßgeblichen Fachmann habe ich eine parallele Denke gefunden:

Otto Koellreutter, seit 1920 Rechtsprofessor in Halle, publizierte 1932 die Schrift Der nationale Rechtsstaat und ließ 1935 stromlinienförmig zur geänderten politischen Lage einen Beitrag Der nationalsozialistische Rechtsstaat folgen. Für Koellreutter machte die Unterordnung der Individualinteressen unter behauptete „Belange der Allgemeinheit“ bzw. 1935 der „‚Volksgemeinschaft‘“ das spezifisch nationale seines Rechtsstaatsbegriffs aus: Einrichtungen sollten als Institutionen geschützt werden, und nicht als individuelle Freiheitsrechte.

Wenn man das liest, hat man eine Ahnung, daß Dr. Merkel Adolf Hitler mit jedem Tag ähnlicher wird, denn auch sie will ja individuelle Freiheitsrechte zugunsten der vorgeschützten nationalen Sache einschränken. Gekakel auf kommunaler Ebene konnte schon der Führer nicht leiden. Ich habe in den Ablagen der thüringischen Gemeinde Mechelroda mal das Protokollbuch der Gemeinderatssitzungen der 30er und 4oer Jahre gefunden. Damals wurde nicht abgestimmt, sondern nach einer Diskussion unter Genossen „entschloß“ sich der Bürgermeister zu etwas. Es gab also keine Beschlüsse, sondern Entschlüsse, die ihm auf der Parteischiene von ganz oben oft aufgenötigt wurden. So wird der Bundestag schon seit Jahren behandelt, sei es der Entschluß zur Abschaltung der Kernkraftwerke, der Entschluß zur Bankenrettung oder der Entschluß zur Grenzöffnung. Und nun gibt es noch den gerichtlich nicht mehr anfechtbaren Entschluß zum Windmühlenbau ohne Grenzen.

 

Grüße an den V-Schutz: „Erlaubt ist, was gefällt“, sagte Torquato Tasso zur Prinzessin. „Erlaubt ist, was sich ziemt,“ antwortet die Prinzessin. (Geheimrath v. Goethe, 1790)