Die Thüringen-AfD im Dezember

Der Landesvorstand hat zum Jahresrückblick einige Gedanken zu Papier bzw. auf den Bildschirm gebracht:

„Im Frühjahr dieses Jahres wurde in Thüringen auf Geheiß der Bundeskanzlerin eine demokratische Ministerpräsidentenwahl einfach rückgängig gemacht – ein Novum in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.

Mit dem „3. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, ermächtigte der Bundestag am 22. November die Bundesregierung, Grundrechte in einem nie bekannten Umfang außer Kraft zu setzen.

Wer glaubt, dass die Verfassungsgerichte hier schon im Sinne einer funktionierenden Gewaltenteilung rechtzeitig Schranken und Grenzen definieren werden übersieht, dass bereits der Zugang zu diesen Gerichten sehr stark beschränkt ist und die Richter in zunehmendem Maße nach politischen Vorlieben ausgewählt und ernannt werden. Skepsis ist hier also durchaus angebracht.

Die Lähmung der Demokratie erfolgt aber auch auf im Vorfeld politischer Bewegungen, ja selbst in der Kultur. Das ganze Jahr hindurch wurden Facebook-Konten und Youtube-Kanäle erfolgreicher oppositioneller Einzelakteure oder Organisationen gesperrt, so z.B. das patriotische Bürgernetzwerk EinProzent. Mittlerweile treffen diese Maßnahmen aber auch Autoren, Kabarettisten und Musiker, die nicht einmal ansatzweise dem Vorfeld der AfD zuzuordnen sind. Beispiele hierfür sind Monika Maron, Dieter Nuhr, Xavier Naidoo oder Michael Wendler. Es reichte, dass sie bereits kleinere Aspekte unserer politischen Überzeugungen oder beispielsweise der Querdenker in ihren Werken oder Aussagen erkennen ließen.

Dass diese Zensurmaßnahmen ohne richterlichen Beschluss exekutiert werden können, spricht Bände und zeigt deutlich, wie der Rechtsstaat durch einen willkürlich handelnden sogenannten „tiefen Staat“ unterlaufen wird. Nicht Gerichte entscheiden über die rechtliche und soziale Ächtung eines Menschen, sondern Interessengruppen, die niemanden Rechenschaft ablegen müssen und keinerlei demokratischen Bindungen unterliegen. Denken Sie insofern nur an die Kooperation von Facebook mit der von einem ehemaligen Stasispitzel geführten linken Amadeu-Antonio-Stiftung, in deren Stiftungsrat wohl nicht ohne Grund auch der durch zahlreiche Skandale aufgefallene Amtsleiter des Thüringer Verfassungsschutzes Stephan J. Kramer mitwirkt.

Hunderte Vereine, deren Führungspersonal aus dem rot-rot-grünen Umfeld stammt, wurden und werden mit hunderten Millionen Euro dabei unterstützt, als Vorfeldorganisationen gemeinsam mit Kirchen und etablierten Gewerkschaften vermeintliche Staatsfeinde zu markieren, für deren Ausgrenzung zu sorgen und vor allem Menschen politisch zu beeinflussen.

Der immer noch beschönigend „Verfassungsschutz“ genannte Inlandsgeheimdienst ist mit diesem politischen Vorfeld eng verwoben. Er übernimmt einerseits Informationen und Bewertungen solcher politischen Akteure, verstärkt sie durch die Markierung der Betroffenen als „Verfassungsfeinde“ und liefert auf diese Weise Schlagzeilen für die Propaganda des politisch-medialen Komplexes. Diese Echokammer hat nichts mehr mit Chancengleichheit im politischen Meinungskampf, mit Meinungsfreiheit oder Gewaltenteilung im Sinn. Sie existiert vielmehr, um diese fundamentalen Prinzipien des Verfassungsstaats Deutschland wirkungsvoll im Interesse der etablierten politischen Kräfte und ihrer ideologischen Zielstellungen zu unterminieren. (…)

Die fortschreitende Lähmung unserer Demokratie wird auch von immer mehr Menschen wahrgenommen. Viele Querdenker dürften erstmals in diesem Jahr Bekanntschaft mit den Elementen der Willkür gemacht haben, die wir schon länger spüren. Viele weitere werden aufwachen, wenn die Folgen des Lockdowns in den Unternehmensbilanzen nicht mehr wegzuleugnen sind und der Gang zum Insolvenzrichter unvermeidbar geworden ist. Auch die absehbare Auseinandersetzung um den Impfzwang mit einem in Rekordzeit hergestellten Corona-Impfstoff wird die Sensorik einiger Menschen beeinflussen. Die vielen ungelösten Probleme der Transformation Deutschlands in einen multikulturellen Staat, dem es zu gleichen Teilen an zukunftstauglicher – weil vermeintlich „klimaschädlicher“ – Industrie wie auch an echter sozialer Gerechtigkeit fehlt, werden früher oder später viele Bürger erfassen.

Es ist wie mit einer fortschreitenden Krankheit: Man kann Symptome anfänglich ignorieren, aber irgendwann zwingt einen der Schmerz, zum Arzt zu gehen und die Therapie anzufangen. Wir wissen, dass wir die richtige Medizin für unser Land haben. Es ist unser AfD-Programm. Wir werden in den nächsten Jahren viele überzeugen können, die uns heute noch ablehnen, weil sie das Monster für echt halten, als welches wir vom politisch-medialen Komplex gezeichnet werden. Dabei sind wir auf Sie angewiesen!“

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Im Wege des abstrakten Normenkontrollverfahrens nach Art. 80 Abs. 1 Nr. 4 der Thüringer Landesverfassung hat die AfD-Fraktion am 22. Dezember einen Eilantrag gegen § 3a (Untersagung von Alkoholausschank und Alkoholkonsum im öffentlichen Raum), § 3b (nächtliche Ausgangsbeschränkungen) und § 6a (Verkaufsverbot für Pyrotechnik und Verbot des Abbrennens von Pyrotechnik) der „Thüringer Verordnung zur Fortschreibung und Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zur Ergänzung der allgemeinen Infektionsschutzregeln“ vom 14. Dezember 2020 beim Thüringer Verfassungsgerichtshof eingereicht.

Stefan Möller dazu: „Leider steigert sich die Landesregierung immer weiter in einen regelrechten Verbotsmarathon hinein, bei dem die Grenzen der Verhältnismäßigkeit in einem atemberaubenden Tempo überschritten werden. Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen, dass Ausschankverbot und das Pyrotechnikverbot können angesichts der bereits bestehenden Regeln, insbesondere des Abstandsgebots schon unter logischen Gesichtspunkten keine weitergehende erhebliche infektionsschützende Wirkung herbeiführen.“

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Über Details des neuen Staatsvertrages für den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) informierte Thüringens Medienstaatssekretär Malte Krückels. Jens Cotta, medienpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion dazu:

„Sollte der vorgelegte Entwurf des Drei-Länder-Staatsvertrages die Landtage passieren, verabschiedet sich der MDR endgültig von unseren demokratischen Werten. Durch die geplante, in weiten Teilen links-ideologisch motivierte Zusammensetzung des Rundfunkrates wird dem propagandistischen Missbrauch Tür und Tor geöffnet und die derzeit zumindest noch ansatzweise aufrechterhaltene pluralistische Programmvielfalt endgültig außer Kraft gesetzt.“

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Björn Höcke zum Landeshaushalt:

„Ich bin wirklich entsetzt über die Anbiederung der Merkel-Union an die umbenannte SED, die SPD und die Grünen. Während in Thüringen Hunderttausende in existentiellen Nöten sind, hat die CDU horrende Summen für die ideologischen Lieblingsprojekte der linken Fraktionen bewilligt. Wir wollen aus einem Ideologiestaat wieder einen neutralen Staat machen, eine neutrale Institution des Gemeinwohls. Mit über 300 Änderungsanträgen haben wir als AfD Schwerpunkte einer alternativen Haushaltspolitik gegen das Altparteieneinerlei aufgezeigt. Hunderte Millionen Euro könnte man durch die Entideologisierung der Politik sparen und im Interesse aller Thüringer Bürger ausgeben.“

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Die Fraktionen von Linke, CDU, SPD und Grüne einigten sich im Frühjahr 2020 darauf, den Thüringer Landtag Anfang Februar 2021 aufzulösen, um Ende April 2021 eine Neuwahl durchzuführen. Sollte der Landtag seine Auflösung beschließen, müssten sämtliche Parteien innerhalb weniger Wochen Vertreter für Wahlversammlungen, bis zu 44 Wahlkreiskandidaten und Landesliste wählen. Nicht im Landtag vertretene Parteien müssen zudem Unterstützungsunterschriften sammeln.

Torben Braga, parlamentarischer Geschäftsführer dazu:

„Die informelle Koalition aus Linke, CDU, SPD und Grüne muss endlich erkennen, dass ihr Wunsch, noch im Frühjahr 2021 eine Neuwahl des Thüringer Landtags durchzuführen, unverantwortlich ist. Bereits ohne die umfangreichen Maßnahmen zur Einschränkung des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens aufgrund der Corona-Pandemie wäre die Vorbereitung einer Neuwahl Ende April 2021 durch die verkürzten Fristen eine große Herausforderung. Sollten diese Einschränkungen aber auch im Frühjahr weiterhin gelten, wäre die Vorbereitung und Durchführung einer Neuwahl des Landtags nahezu unmöglich.

Wer einerseits Kundgebungen und größere Versammlungen verbietet, Schulen schließt, Heimarbeit vorschreibt und selbst Familientreffen zu Weihnachten untersagt, kann nicht gleichzeitig und guten Gewissens verlangen, dass jede Partei etwa 40 verschiedene Versammlungen zwischen Mitte Februar und Mitte März 2021 durchführt. Viele dieser Zusammenkünfte müssen zudem als Präsenzversammlungen durchgeführt werden, da die Möglichkeiten zum Einsatz digitaler Abstimmungen bei der Aufstellung von Kandidaten zu öffentlichen Wahlen begrenzt und juristisch stark umstritten sind.

Eine Wahl ohne Wahlkampfveranstaltungen, Kundgebungen, Haustürwahlkampf, Informationsstände oder gar ohne Stimmabgabe im Wahllokal verletzte zudem gewichtige demokratische Wahlrechtsgrundsätze geradezu eklatant.

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Jens Cotta: CDU bei Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf Kuschelkurs mit Rot-Rot-Grün

Der Thüringer Landtag hat gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent auf 18,36 Euro pro Monat zugestimmt.

 

Grüße an den V-Schutz: „Es gibt in allen Funkhäusern Leute, die nichts zu tun haben, aber das richtig gehetzt.“ Robert Lembke. Heute würde er wohl sagen: … aber die richtig hetzen.