Die Straßenränder sind kein Biotop

Im Kreistag gibt es drei Grüne. Einer ist Abteilungsleiter der Abteilung 3 „Landwirtschaftliche Erzeugung, Gartenbau und Bildung“ im Landesamt für Landwirtschaft, eine ist bei der grünen Fraktion im Landtag für Europapolitik zuständig, einer ist Soziologiestudent und Landessprecher. Soviel zur Erdung, ein Straßenbauer ist nicht dabei.

Beim letzten Kreistag kam es in der Einwohnerfragestunde zu einer skurrilen Situation. Die Europapolitikerin hielt einen Vortrag über das Artensterben der Insekten und setzte sich für die Straßenränder als Biotop ein. Ihre Frage wird von der Landrätin schriftlich beantwortet werden.

Sicher kann in Straßenbegleitgrün (Bäume) der eine oder andere Käfer wohnen und die Biene sich an Blüten delektieren. Das wars aber auch schon fast.

Das Bankett einer Straße ist nämlich im Straßenquerschnitt der neben der Fahrbahn befindliche Teil der Straßenkrone, seitlich oft durch eine Böschung begrenzt, wenn die Straße auf dem Damm oder im Einschnitt liegt. Es dient nicht dem Fahrzeugverkehr, kann aber von Fußgängern begangen werden. Bankette leiten das Oberflächenwasser zu den seitlich gelegenen Mulden ab. Sie haben bei Neubauten eine Regelbreite von 1,50 m und übliche Neigungen von 6 % am höheren bzw. 12 % am tieferen Fahrbahnrand. Eine regelmäßige Pflege, meist Mähen des Grases, ist wichtig, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und den Bauzustand zu erhalten. Ungepflegte Bankette führen zu Stauwasserbildung. Bankette erhöhen sich selbstständig durch Straßenschmutz und Vegetationsrückstände und müssen deshalb auf einer Breite von ca. 0,6 Meter alle 3 bis 6 Jahre abgefräst werden. Dabei werden 3 bis 5 cm Boden- und Vegetationsschicht entfernt.[

Darüber hinaus sind an Einmündungen Sichtdreiecke freizuhalten. Verkehrsteilnehmer aus einmündenden
Straßen und Wegen müssen eine ausreichende Sicht haben, um gefahrlos in die kreuzende Straße einfahren zu können. Wie groß muss ein Sichtdreieck sein? Die Größe eines Sichtdreiecks ist abhängig
von der erlaubten Geschwindigkeit auf der übergeordneten Straße. Es muss hierbei mindestens die Sichtfläche zur Verfügung stehen, die ein Verkehrsteilnehmer benötigt , um aus dem Stand in die übergeordnete Straße einfahren zu können. Hierbei wird die Sichtfläche beidseitig i. d. R. in einem Abstand von 3 Metern zum Rand der übergeordneten Straße berechnet. Die Schenkellänge des Sichtdreiecks ist abhängig von der zulässi gen Höchstgeschwindigkeit auf der übergeordneten Straße und beträgt gem. RAL (Richtlinie für die Anlage von Landstraßen) bei
• 50 km/h L = 70 Meter
• 70 km/h L = 110 Meter
• 100 km/h L = 200 Meter.
Sichtdreiecke sind von sichtbehindernden Anlagen aller Art wie z.B. Anpflanzungen dauerhaft freizuhalten.

Wegen fehlender Mittel ist der Pflegezustand der Bankette schlecht. Es bilden sich neben den Straßen schon wieder Wülste, die die Ableitung des Straßenwassers behindern und an die Zustände in der Russenzeit erinnern. Es entstehen dann Schlaglöcher (im Straßenbauchinesisch „Verdrückungen“ genannt), insbesondere wenn Frost einwirkt. Auch bei der Freihaltung der Sichtdreiecke gibt es Rückstände.

Darüber hinaus wachsen zahlreiche Mulden, Entwässerungs- und Abfanggräben mit Gebüsch zu. Beim nächsten Starkregen werden dann die Schäden aufs Klima geschoben, wie im Ahrtal. Es gibt viel zu tun, um zu verhindern, daß die Straßenränder zum Biotop werden. Vor allem muß für den Straßenerhalt mehr Geld zur Verfügung stehen. Dazu muß das Asylrecht umgehend geändert werden.

Noch eine Randbemerkung: Im vergangenen Jahr hatten unten im Tal zahlreiche Einwohner und Nachbarn einen Blühstreifen gesponsert. Der ist dieses Jahr ein Diestelacker. Wie man Disteln wegbekommt, darüber berichten wir nächstens.

Grüße an den Inlandsgeheimdienst: „Und so mag sich Straße zu Straßen anfügen!“ (Geh. Rath v. Goethe welcher von 1776 bis 1786 auch Chef der Wegebaukommission im Herzogtum war)