Zweierlei Maß im Umgang mit der Türkei

Die FAZ berichtete, daß bei einer Demonstration am Berliner Kanzleramt gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan von der Polizei ein Transparent mit der Aufschrift «Kein roter Teppich für den Islamisten Erdogan» eingezogen worden sei. Einem Polizeisprecher zufolge vermuteten die Beamten, dass das Transparent den Tatbestand der Beleidigung erfüllen könne. Dabei ist § 103 StGB (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten) auf sinistres Betreiben der umstrittenen Dr. M. bereits 2016 außer Kraft gesetzt worden.

Nur soviel: Ich halte nichts von Demos gegen ausländische Staatsgäste. Es stört aber sehr, daß bei der Kritik gegenüber Ausländern mit zweierlei Maß gemessen wird.

Der türkenfeindliche Mainstreamkasper Böhmermann hatte nämlich ganz anders zugelangt und kam strafffrei davon. Böhmermann trug am 31. März 2016 in der Folge 43 Böhmerwie, Böhmerwo, Böhmerwann der Sendereihe Neo Magazin Royale auf dem umstrittenen zwangsfinanzierten Kanal ZDFneo ein Gedicht namens Schmähkritik vor. Es handelt vom türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan. Böhmermann sagte vor dem eigentlichen Gedicht: „Ich habe ein Gedicht, das heißt ‚Schmähkritik‘. Wenn das öffentlich aufgeführt wird – das wäre in Deutschland verboten.“

Den Inhalt wird PB wegen Unterirdischkeit hier nicht ausbreiten, denn Böhmermann war was sexuelle Anspielungen gegen den Türken betrifft eine widerliche Drecksau.

Als bekannt wurde, dass die Türkei basierend auf § 103 StGB (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten) einen Prozess gegen Böhmermann verlangte, forderten zahlreiche Juristen, Politiker und andere die Abschaffung des Paragrafen. Dr. M. ließ am 15. April 2016 die Strafverfolgung nach § 103 StGB zu und erklärte zugleich, die Bundesregierung werde bis zum Ende der Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf zur Abschaffung des § 103 StGB in den Bundestag einbringen.

Am 4. Oktober 2016 gab die Staatsanwaltschaft Mainz die Einstellung des Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann bekannt. Es seien keine „strafbaren Handlungen […] mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen“, teilte die Behörde mit. Hmmm.

Grüße an den Inlandsgeheimdienst: „Ein Richter, der nicht strafen kann, gesellt sich endlich zum Verbrecher.“ (Geh. Rath v. Goethe)