Zwangsfernsehen – Feudalismus oder Despotie?

Es gibt historisch sicher genug Beispiele, wo den Hintersassen eine bestimmte Weltsicht der Herrschaft aufgenötigt wurde, und wo alternative Nachrichtenquellen behindert wurden. Es gab in allen Zeiten Zensur.

Eine Zensur von Schriftgut kann in der Antike nur schwer nachgewiesen werden; es scheint keinerlei Hinweise auf systematische Überwachung, Unterdrückung oder Beeinflussung von Handschriften zu geben. Dennoch finden sich einige Gesetze und Ereignisse der politischen Geschichte, die heutige Vorstellungen von Zensur vorwegnehmen: so zum Beispiel das Verbot von Spottversen im Zwölftafelgesetz von 450 v. Chr. oder die sogenannte damnatio memoriae, bei der sämtliche Statuen, Werke und Inschriften einer in Ungnade gefallenen Person entfernt bzw. getilgt wurden, um die Erinnerungen an sie auszulöschen.

Mit der Alphabetisierung der Völker am Ausgang des 18. Jahrhunderts häuften sich die Beschwerden. In Preußen trat am 1. Juni 1772 das Zensuredikt Friedrichs II. in Kraft. Es soll „nur demjenigen steuern […], was wider die allgemeinen Grundsätze der Religion, und sowohl moralischer als bürgerlicher Ordnung entgegen ist“.

Das Erneuerte Censur-Edict des preußischen Königs Friedrich Wilhelms II. vom 19. Dezember 1788 stellt sich u. a. gegen die „Verbreitung gemeinschädlicher praktischer Irrthümer über die wichtigsten Angelegenheiten der Menschen, zum Verderbniß der Sitten durch schlüpfrige Bilder und lockende Darstellungen des Lasters, zum hämischen Spott und boßhaften Tadel öffentlicher Anstalten und Verfügungen, wodurch in manchen nicht genugsam unterrichteten Gemüthern, Kummer und Unzufriedenheit darüber erzeugt und genährt werden, und zur Befriedigung niedriger Privat-Leidenschaften, der Verleumdung, des Neides, und der Rachgier, welche die Ruhe guter und nützlicher Staatsbürger stöhren, auch ihre Achtung vor dem Publiko kränken, besonders in den so genannten Volksschriften bisher gemißbraucht worden.“

Die strengen Zensurgesetze Napoleon Bonapartes griffen 1803 auch in den assoziierten Staaten Baden, Bayern und Rheinland. In Württemberg wurde 1806 die Zensur insbesondere für den Druck historischer, geographischer oder politischer Werke eingeführt. Ab 1809 wurde in jedem Ort mit Buchdruckereien oder Buchhandlungen ein Zensor eingesetzt. Mit den Karlsbader Beschlüssen 1819 wurde eine strenge, für den Deutschen Bund einheitliche, Zensur eingeführt, die eine Präventivzensur für alle Publikationen mit weniger als 20 Druckbogen und eine nachträgliche Repressivzensur für alle darüber hinausgehenden Publikationen vorsieht.

Die österreichische General-Zensur-Verordnung vom 22. Februar 1795 enthält eine erschöpfende Aufstellung aller Zensurregelungen der damaligen Zeit und war die Grundlage späterer Zensurpraxis.

So fielen der im Biedermeier strengen Zensur im Habsburgerreich nicht nur Werke von Nikolaus Lenau, Franz Grillparzer oder Johann Nestroy zum Opfer; insgesamt waren etwa 40.000 Titel auf den österreichischen Verbotslisten. Jedes importierte Buch, alle Artikel, jede Neuveröffentlichung wurde überprüft und bewertet. Dabei handelte es sich um Werke aus allen Lebens- und Wissensbereichen.

Zurück nach Deutschland: Während des Ersten Weltkriegs gab das Kriegspresseamt 1915 das Zensurbuch heraus. Das Republikschutzgesetz wurde am 21. Juli 1922 verabschiedet und erlaubte drastische Eingriffe in die Presse- und Versammlungsfreiheit. Das Schriftleitergesetz vom 4. Oktober 1933 definierte den Journalismus als eine vom Staat geregelte Aufgabe. Das Reichskulturgesetz vom 22. September 1934 setzte die weitere Gleichschaltung fort. Die Reichsschrifttumskammer stellte 1935 schwarze Listen unerwünschter Bücher zusammen, die nicht mehr im Buchhandel verbreitet werden durften. In modifizierter Form wurden die Regelungen in der SBZ bis 1990 beibehalten.

Eine unerhörte Verschärfung der Gesinnungsdiktatur ist das Zwangsfernsehen. Es datiert in die Demokratur von Dr. M. und wurde am 1. Januar 2013 eingeführt.

Die Regierungen von Putin, Obama, Idi Amin, Kim Il Sung, Pol Pot, Ghaddafi, Chavez, Trudeau und Chomeini werden oft kritisch kommentiert, keiner dieser umstrittenen Buben ging jedoch soweit Zwangsfernsehen einzuführen.

Marktwirtschaftlich und bürgerlich kann man diese betreute Vorgehensweise nicht einordnen, sie entspringt eher feudalen oder asiatisch-despotischen Denkweisen. Im Feudalismus war der Handlungsspielraum der Hintersassen eingeschränkt, sie waren von den Wünschen ihrer Natschalniks abhängig. Auch in der Sklaverei und in asiatischen Despotien wurde den Menschen keine Eigenentscheidungen zugestanden.

In Berlin ist nach 16 Jahren Dr. M. und drei Jahren Fortsetzung durch die Ampel eine Tempelreinigung vonnöten. Als Jesus im Jerusalemer Tempel die Händler und die Geldwechsler sitzen sah, trieb er sie der Überlieferung des Johannesevangeliums zufolge mit einer Geißel aus Stricken aus dem Tempel, stieß Tische um und verschüttete das Geld der Wechsler mit den Worten: „Macht meines Vaters Haus nicht zum Kaufhaus!“ Heute ist es schlimmer, es sind keine Geldwechsler, sondern Abgabenerpresser, die die Landtage und den Bundestag beherrschen. Die Intendanten haben aus Deutschland eine Räuberhöhle gemacht, das Fernsehen ist der fatale Hexenkessel der Tyranney.

So über den Daumen habe ich seit Einführung der Zwangsabgabe etwa 2.000 € bezahlt, die Freundin nochmal dasselbe. Davon erhalten einen großen Teil die Intendanten und die Fußballmillionäre. Aber auch die BetreiberInnen der Stuhlkreise sollen auf großem Fuß leben. Son bißchen Neid möchte ich schon schüren.

Grüße an den Inlandsgeheimdienst: „Es gibt gar viele Arten von Reinigung und Bereicherung, die eigentlich alle zusammengreifen müssen,“ (Geh. Rath v. Goethe)