Ist die Betriebsrente nach dem Urteil X R 25/23 noch lohnend?

Es hört sich gut an: Man zahlt in die Betriebsrente steuer- und abgabenfrei ein, das Geld verzinst sich je nach Modell mehr oder weniger und man erhält dann eine Monatsrente oder eine Einmalauszahlung. Allerdings ist sowohl die Rente wie auch die Einmalzahlung zu versteuern und Sozialabgaben sind zu leisten, wegen der sog. nachgelagerten Versteuerung.

Die Rente hat das Risiko, daß man eventuell nicht alt wird, aus gesundheitlichen Gründe, wegen Unfall oder Messerung. Deshalb wählen viele Leute die Einmalzahlung. Die kann wenigstens vererbt werden. Bisher konnte die Versteuerung der Einmalzahlung auf fünf Jahre verteilt werden, Seit dem Urteil des BFH vom 30.10.2025 – X R 25/23 können Einmalzahlungen aus einer Direktversicherung, die auf einem freien Kapitalwahlrecht basieren, nicht nach der sogenannten Fünftelregelung (§ 34 EStG außerordentliche Einkünfte) steuerlich begünstigt werden. Das bedeutet, die Auszahlung im Jahr des Zahlungsflusses voll versteuert wird, was zu einer deutlich höheren Steuerlast führen kann, da der persönliche Steuersatz in dem Jahr stark ansteigt.

Nehmen wir mal an, daß das zu versteuernde Jahreseinkommen eines Rentners 20.000 € beträgt und daß er obendrauf 100.000 Einmalzahlung zu versteuern hat. Bisher zahlte er in 5 Jahren 22.035 € Einkommenssteuer und zusätzlich Sozialabgaben (Steuerklasse I).

Nach dem Urteil fallen 32.931 € Steuern an, zusätzlich Sozialabgaben. Je höher die Einmalzahlung, desto größer wird der Unterschied zwischen der Fünftelregelung und der Einmalversteuerung.

Ich will nicht volle Kanne gegen die Betriebsrente polemisieren, aber wenn man das Geld selbst aus dem Versteuerten anlegt, hat man bei der Abschmelzung des Angesparten mehr die Gewalt drüber und kann bedürfnisgerecht entnehmen.

Einen weiteren Seitenhieb auf das Modell kann ich mir nicht verkneifen: Egal wie angelegt wird, der Aktiengewinn oder der Ertrag einer Anleihe unterliegt schon der Abgeltungssteuer von 25 % + Soli, bevor der Lars noch die Einkommenssteuer haben will. Jeder kann es lesen: außer Steuern nichts gewesen.