Ein aufdringlicher Lehrer schürt den Kulturkampf

Aus dem Reichsschithol wird von einem Lehrer berichtet, der sich in einer islamischen Schule als schwul offenbart hat und nun Gegenwind verspürt.

Betrachten wir das mal unter deutschen Gesichtspunkten. Im Grundgesetz steht die Religionsfreiheit, und der Islam wird vom Wokismus fälschlicherweise nicht als Rechtsordnung, sondern als Religion verstanden. Im islamischen Rechtsverständnis ist Schwulität ganz schlimm. Aber auch zum christlichen Glauben gehört sie nicht.

Sehen wir doch mal, was die christliche Lehre dazu hergibt.  Jesus selbst hat sich nach Markus Kap. 10 Vers 6-9 dazu geäußert. „Am Anfang der Schöpfung aber hat Gott sie als Mann und Frau geschaffen. Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen, und die zwei werden ein Fleisch sein. Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins. Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.“ Von gleichgeschlechtlichen Verhältnissen ist hier nicht die Rede.

Der erste Brief des Paulus an die Korinther ist da etwas deutlicher: „Weder Unzüchtige noch Götzendiener, weder Ehebrecher noch Lustknaben, noch Knabenschänder, noch Diebe, noch Habgierige, keine Trinker, keine Lästerer, keine Räuber werden das Reich Gottes erben.“ Paulus scheint mit Homos prinzipiell ein Problem gehabt zu haben. In seinem Brief an die Römer heißt es: „Darum lieferte Gott sie entehrenden Leidenschaften aus: Ihre Frauen vertauschten den natürlichen Verkehr mit dem widernatürlichen; ebenso gaben die Männer den natürlichen Verkehr mit der Frau auf und entbrannten in Begierde zueinander; Männer trieben mit Männern Unzucht und erhielten den ihnen gebührenden Lohn für ihre Verirrung.“

Zwischen Christen und Moslems gibt es Gemeinsamkeiten, aber auch kleine Unterschiede. Ein Unterschied ist, daß der Islam unmittelbar geltendes Recht ist, welches abweichendes staatliches Recht nicht anerkennt.

Ein religiöses Gutachten sagt zum Thema: „Das Verbrechen der Homosexualität ist eines der schlimmsten Verbrechen, der schwersten Sünden und der verabscheuungswürdigsten Taten und Allah bestrafte diejenigen, die es taten, so, wie Er kein anderes Volk bestrafte (Anm: gemeint sind Sodom und Gomorrha). Es ist bezeichnend für die Verletzung der Fitrah (Anm: der natürliche Glaube), für völlige Irreleitung, schwachen Intellekt und einen Mangel an religiöser Hingabe und es ist ein Zeichen der Verdammung und des Verlustes von Allahs Gnade. Wir bitten Allah darum, uns sicher und gesund zu halten.“

Die wissenschaftliche Kommission des Saudi-Arabischen Königs hat festgestellt, daß man bereuen sollte, die Unzucht nicht mehr begehen darf und darüber auch nicht reden darf. Dann würde die Tat verziehen.

Wenn das allerdings verabsäumt wird, sind Strafen vorgesehen. Während das Christentum die Bestrafung ins Jenseits verlagert, ist der Islam darauf aus, im Diesseits Genugtuung zu erlangen. Sehr umstritten ist allerdings das Strafmaß. Hier ein Auszug aus einem frommen Gutachten: „Die Sahābah (Prophetengefährten) stimmten einmütig überein, dass Homosexuelle hingerichtet werden mußten, doch sie waren unterschiedlicher Meinung darüber, wie sie hingerichtet werden sollten. Einige von ihnen vertraten die Ansicht, daß sie mit Feuer verbrannt werden sollten, was die Meinung von `Ali (möge Allah mit ihm zufrieden sein) und auch von Abu Bakr (möge Allah mit ihm zufrieden sein) war, wie wir weiter unten sehen werden. Und einige von ihnen meinten, dass sie von einem hohen Platz herab geworfen und anschließend mit Steinen beworfen werden sollten. Dies war die Ansicht von ibn `Abbās (möge Allah mit ihm zufrieden sein). Einige meinten, dass sie gesteinigt werden sollten, was sowohl von `Ali als auch von ibn `Abbās (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) berichtet wurde.“

Zur Variante der Verbrennung gibt es ein aktuelles Urteil der Königlichen Kommission aus Saudi-Arabien. Die Strafe der Verbrennung sei Allah vorbehalten. Offensichtlich ist das eine Reaktion auf die Verbrennung eines jordanischen Piloten im Islamischen Staat, was in Amman und Riad Empörung auslöste. Zwischen der Metropole des IS Rakka und Mekka-Medina gab es einen Gutachterkrieg. Die Experten der einen wie der anderen Partei betrachteten viele Rechtsgegenstände aus sehr unterschiedlichen Perspektiven.

Zum zweiten muß man sich fragen, was die sexuellen Vorlieben eines Lehrers die Schüler angeht. Will er mit ihnen schnackseln? Ein Lehrer, der normal verheiratet ist, der BDSM macht oder der einen Schlüpferfetisch bedient, sollte das auch für sich behalten.

Nun hatten wir die Rechtslage auch aus moslemischer Perspektive behandelt. Ich habe mal eine Woche bei einem arabischen Clanchef gewohnt und kann bestöätigen, daß Homosexualität auch in relativ verwestlichten morgenländischen Haushalten große Abscheu hervorruft. Insbesondere die Frau des Chefs war heftig empört, als sie bei einem Besuch in Erfurt auf der Krämerbrücke ein lesbisches Pärchen sah. Sie ist fast nicht wieder geworden. Ich vermute mal, daß das in Kreuzberg und Neukölln nicht anders ist.

Grüße an den Inlandsgeheimdienst: „Alle Muslime sind sich darin einig, dass die Homosexualität eine der größten Sünden ist, die Allah verboten hat, zu tun, so wie Er (ta’aalaa) sagt: {أَتَأْتُونَ الذُّكْرَانَ مِنَ الْعَالَمِينَ ﴿١٦٥﴾ وَتَذَرُونَ مَا خَلَقَ لَكُمْ رَبُّكُم مِّنْ أَزْوَاجِكُم ۚ بَلْ أَنتُمْ قَوْمٌ عَادُونَ}

Foto: Prabel