Kretschmer ist völlig orientierungslos
Der sächsische Landesvater selbst ist auf dem Beitragsfoto zusammen mit Linksextremisten bei einer Hetzveranstaltung zu sehen. Später stellte sich heraus, daß der Anlaß Lügenkram einer NGO war. Lassen wir das mal beiseite.
Befassen wir uns lieber mal mit seinem Umgang mit Steuergeld. In einem sächsischen Gymnasium durfte Alruna Hauser das Abitur machen und an einer sächsischen Hochschule hat sie Lehramt studiert. Nachdem sie das Staatsexamen bestanden hatte, verweigert ihr die Kretschmer-Regierung die Anstellung an einem Gymnasium. Die KI hat mir mal verraten was der Spaß gekostet hat:
Da ist mehr als 10 Jahre Steuergeld für die Katz geflossen. Betrachtet man die Kosten, die der Steuerzahler pro gymnasialem Schulplatz aufwendet, belaufen sich diese bei aktuellen Ausgaben von rund 11.700 Euro pro Schüler und Jahr auf insgesamt etwa 81.900 Euro für 7 Jahre Gymnasium.
Eine vollständige universitäre Lehramtsausbildung kostet den Staat in Deutschland durchschnittlich zwischen 40.000 und 70.000 Euro pro erfolgreichem Absolventen an reinen Hochschul-Grundmitteln.
Dazu kommen noch ein paar Groschen, die die Eltern für Unterrichtsmaterialien aufbringen müssen.
Also für mich sind etwa 140.000 € noch Geld, da ich nicht in der feudalen Blase der Nationalen Front rumturne. Kretschmer kann das einfach mal wegwerfen, in die Luft schießen, verballern, verbrennen. Pfui! Und dann wollen die Schuldenmajore, daß die Leute bis 70 arbeiten, um die Verschwendung zu bezahlen.
Die Nationale Front pfeift auf dem letzten Loch, wenn so eine Verschwendung passiert. In einem normalen Land müßte Kretschmer dafür hinter Gitter. Aber den Straftatbestand der Steuergeldverschwendung gibt es noch nicht.
Verschiedene Mainstreammedien behandeln den Fall kritisch, Sie äußern den Verdacht der Sippenhaft, da die Mutter von Alruna Hauser die bei der Nationalen Front unbeliebte Verlegerin Ellen Kositza ist. Die Berliner Zeitung warnt vor einem „Radikalenerlass 2.0“ und argumentieren, dass der liberale Rechtsstaat streng zwischen politischer Gesinnung und konkreter Tat unterscheiden müsse. Die WELT betont, daß auch die Tochter eines „bekannten Rechtsextremisten“ den vollen Schutz des Verfassungsrechts genießt und das Vorgehen der Behörden strengen rechtlichen Maßstäben standhalten muß.
