Der Reiz des Verbotenen

Gerade hatte Konrad Kustos einen Eintrag über die Schwierigkeiten der AfD geschrieben, einen Versammlungsraum für den Wahlparteitag zur Bundestagswahl zu finden. Überall werden die Vermieter von regierungsfinanzierten Aktivisten unter Druck gesetzt. Und wenn doch eine Vermietung anvisiert wird, dann unter fragwürdigen Auflagen: Ein Kölner Hotel wollte ihren Saal nur an die AfD hergeben, wenn Höcke nicht reingelassen wird. Das ist mit dem Parteiengesetz natürlich nicht vereinbar.  Aber wenn überall Rechtsbruch stattfindet, warum dann nicht auch bei der demokratischen Willensbildung?

Nun ist die Idee, ausgerechnet in der Stadt des sprichwörtlichen Kölner Klüngels einen Parteitag abhalten zu wollen sehr interessant. Aber ist sie auch gut? Ich würde sagen: Nein! Nicht aus Angst vor Frau Reker oder Frau Kraft und deren Spucktruppen. Sondern aus Kalkül.

Die Sozialdemokratie befand sich 1878 bis 1890 in einer ähnlichen Lage, wie die AfD heute. In Deutschland wurden Parteiaktivitäten der damals Sozialistische Arbeiterpartei genannten SPD durch das Establishment nach Kräften behindert.

Die Verlagerung der Parteitage ins benachbarte Ausland hat den Sozialdemokraten damals agitatorisch sehr genutzt. Die ganze Parteiarbeit bekam den Ruch des Konspirativen, des Gefährlichen, des Geheimnisumwobenen und des Abenteuers. Märtyrer waren am Werk und wurden in der deutschen Öffentlichkeit auch so wahrgenommen. Und wer nimmt beim Kampf des demokratischen David gegen den faschistoiden Goliath nicht Partei für den Kleineren?

Der Psychologe Jack W. Brehm hat das Thema der verbotenen Früchte bereits 1966 untersucht: Unter psychologischer Reaktanz versteht man eine komplexe Abwehrreaktion, die als Widerstand gegen äußere oder innere Einschränkungen aufgefasst werden kann. Reaktanz wird in der Regel durch psychischen Druck (z. B. Nötigung, Drohungen, emotionale Argumentführung) oder die Einschränkung von Freiheitsspielräumen (z. B. Verbote, Zensur) ausgelöst.

Hugo Friedländer hat 1908 in seinem Buch „Der Geheimbund-Prozeß wider die Reichstagsabgeordneten v. Vollmar, Bebel und Genossen“ die Arbeit im Weinberg der verbotenen Trauben so dargestellt:

„Aber schon im Sommer 1880 traten die Vertreter der deutschen Sozialdemokratie auf „Schloß Wyden“ in der Schweiz, einer fast verfallenen Burg, zu einem Parteitag zusammen. Hier wurde beschlossen (…) ein neues Parteiorgan mit dem Titel: „Der Sozialdemokrat“ zu begründen. Das Blatt erschien sehr bald darauf allwöchentlich in Hottingen, einem Vorort von Zürich. Redakteur des Blattes war Eduard Bernstein, Geschäftsführer der (…) Reichstagsabgeordnete für Berlin II, Richard Fischer. Den Vertrieb besorgte der jüngst in Leipzig verstorbene frühere Reichstagsabgeordnete Julius Motteler. Da die Zeitung in Deutschland und Oesterreich verboten war, so war der Vertrieb, insbesondere nach Deutschland, mit sehr großen Schwierigkeiten verbunden. Trotz alledem gelang es der Geschicklichkeit Mottelers, ganze Wagenladungen des Blattes nach Deutschland einzuschmuggeln und an die richtigen Adressen zu befördern. Daher erhielt Motteler den Ehrennamen „der rote Postmeister“. (…)

Die Polizei erhielt von diesem Parteitag erst Wind, nachdem er zu Ende war. Sie vermutete, daß in nicht allzu langer Zeit ein zweiter Parteitag diesem ersten folgen werde, und entfaltete daher eine fieberhafte Tätigkeit, um Zeit und Ort zu erfahren. Der Chef der politischen Abteilung der Berliner Kriminalpolizei, Polizeirat Krüger, muß wohl von seinen zahlreichen Agenten erfahren haben, daß Ostern 1883 ein zweiter Parteitag stattfinden solle. Da der Polizeirat der festen Meinung war, die Versammlung werde wieder in der Schweiz stattfinden, ließ er die ganze Schweizer Grenze von Geheimpolizisten besetzen. Allein er hatte sich gründlich verrechnet, die Vertreter der deutschen Sozialdemokratie gaben sich am Osterfest 1883 in der Hauptstadt Dänemarks ein Stelldichein. Dem Vernehmen nach fiel es den Kopenhagenern auf, daß eine große Anzahl Männer mit Vollbärten – in Dänemark eine ungewohnte Erscheinung – sich zu einem Meeting zusammenfanden.

Sehr bald entdeckte die Kopenhagener Polizei, daß in ihren Mauern die deutschen Sozialdemokraten ihren Parteitag abhielten. Das Vorkommnis wurde nach Berlin gemeldet. Sofort eilte Polizeirat Krüger mit einer Schar Geheimpolizisten an die dänische Grenze, um hier die vom Parteitag Zurückkehrenden wegen Unterhaltung einer geheimen Verbindung zu verhaften. Auf dem Bahnhof zu Rendsburg wurden die Reichstagsabgeordneten v. Vollmar, Bebel, Auer, Dietz, Frohme, Ullrich und Viereck, außerdem Heinzel (Kiel) und Müller (Darmstadt) verhaftet. Die Abgeordneten beriefen sich auf ihre Immunität – der Reichstag war versammelt –, es bedurfte aber erst eines Reichstagsbeschlusses, damit die Abgeordneten wieder freigelassen wurden.

Im November 1885 wurde gegen die neun verhaftet Gewesenen die Anklage wegen Geheimbündelei erhoben. Sie hatten sich vor der Strafkammer zu Chemnitz zu verantworten. (…) Die Chemnitzer Strafkammer sprach die Angeklagten nach dreitägiger Verhandlung frei.

Der Staatsanwalt legte Revision ein. Der dritte Strafsenat des Reichsgerichts hob das freisprechende Erkenntnis auf und verwies die Sache zur nochmaligen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Freiberg.

Die Angeklagten hatten sich infolgedessen Ende Juli 1886 vor der Freiberger Strafkammer zu verantworten. In Freiberg wurden sechs Angeklagte zu je 9, drei Angeklagte zu je 3 Monaten Gefängnis verurteilt. In der Urteilsbegründung führte der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Vollert, aus: Die zwei Parteitage, ganz besonders aber der Vertrieb des in Hattingen-Zürich erscheinenden „Sozialdemokrat“ sprechen für das Vorhandensein einer geheimen Verbindung, deren Dasein, Verfassung oder Zweck vor der Staatsregierung geheim gehalten werden solle und zu deren Zwecken und Beschäftigungen gehöre, Maßregeln der Verwaltung oder die Vollziehung von Gesetzen, nämlich des Sozialistengesetzes, durch ungesetzliche Mittel zu verhindern oder zu entkräften.“

Hatten die Sozialdemokraten 1878 kurz vor Inkrafttreten des Sozialistengesetzes 7,6 % der Wählerstimmen bei der Reichstagswahl bekommen, erhielten sie nach dem Ende der Maßnahmen 1890 19,8 %. Der sozialdemokratische Einfluß hatte sich durch das geschickte Ausnutzen der Halblegalität und die Inszenierung von Politik als Abenteuerspielplatz fast verdreifacht. Solche Kunstgestalten wie der erfindungs- und trickreiche „rote Postmeister“ wurden zur Legende, die noch lange nachwirkte. Verbotenes ist eben immer interessant und reizvoll. Ein politischer Artikel wird erst richtig spannend und wahr, wenn er geschmuggelt wurde. Die Arbeit der Geheimpolizei muß damals ohne Funktelefone und deren Ortung spannend gewesen sein. Sozialdemokraten erkannte man an Vollbärten. Wolfgang Thierse trägt noch heute einen. Vielleicht hat man auf dem Rendsburger Bahnhof amtlich daran gezogen, um zu erkunden, ob sie nur angeklebt wären, oder Bart und Überzeugung echt.

Durch Parteitage in Karlsbad, Wroclaw oder Sopron könnte die AfD viel Aufmerksamkeit erzielen und die hinsichtlich des Vereinsrechts unglücklich agierende Bundesregierung blosstellen. Für die Delegierten wäre es natürlich mehr Fahrzeit und es entstünden höhere Kosten, die durch niedrigere Saalmieten und geringere Zimmerpreise in Herbergen allerdings kompensiert würden. Außerdem müßten sich die Besucher des Parteitags nicht durch ein Spalier von Antidemokraten zwängen und die Autos der AfDler würden in den gefestigten Demokratien des Ostens nicht angezündet. Das wichtigste Argument ist allerdings der Propagandaeffekt im In- und Ausland. Kann sich Frau Dr. Merkel international noch als Freiheitsikone inszenieren, wenn die drittstärkste deutsche Partei im Ausland tagen muß?