UN-Migrationspakt: Kasperle-Theater im Bundestag

Unter dieser Überschrift hat Roland Tichy die neueste Volte der Groko kommentiert. Hier einge Auszüge:

CDU/CSU und SPD haben sich auf einen Entschließungsantrag geeinigt zum UN-Migrationspakt geeinigt. Die GroKo-Fraktionen sollen ihn demnach noch heute, Dienstag, beschließen und der Bundestag am Donnerstag feststellen, dass der umstrittene UN-Migrationspakt „keine einklagbaren Rechte und Pflichten“ begründet und außerdem „keinerlei rechtsändernde oder rechtssetzende Wirkung“ habe. So heiße es in einem gemeinsamen Antrag von Union und SPD, der WELT vorliegt.
Ein Vertrag, der keiner ist?

Mit anderen Worten: Auf Betreiben Deutschlands verhandeln 190 Nationen, und anschließend beschließt Deutschland, dass das protokollierte Ergebnis UN-Migrationspakt keine Bedeutung hat. Das ist nun wirklich schon mehr als ein Witz.

Denn in dem Antrag, der heute von den Koalitionsfraktionen angenommen und am Donnerstag im Plenum beschlossen werden soll, heißt es außerdem: „Der Deutsche Bundestag stellt vor diesem Hintergrund fest, dass der Bundestag rechtsändernde oder rechtssetzende Entscheidungen zur Migration trifft.“

Außerdem fordert der Bundestag die Bundesregierung auf „weiterhin sicherzustellen, dass durch den GCM (amtliche Abkürzung für den Migrationspakt!) die nationale Souveränität und das Recht Deutschlands, über seine Migrationspolitik selbst zu bestimmen, nicht beeinträchtigt werden.“ Dazu gehöre, „zu gewährleisten, dass durch den GCM keinerlei deutschen Regelungen eingeschränkt oder ausweitet werden.“ Aha. Noch einmal: Warum machen wir es denn, warum dann der UN-Migrationspakt?

Außerdem soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern „weiterhin klar und stringent zwischen legaler und illegaler Migration zu unterscheiden und dabei die Illegale Migration nach Deutschland und Europa auch mit nationalstaatlichen und europäischen Mitteln zu verhindern“. Der gute Rat kommt zu spät. Denn der UN-Migrationspakt ist kein „Flüchtlingspakt”. Für „Flüchtlinge” gibt es das ausufernde deutsche Asylrecht. Das, und der Zuzug von Bürgern der EU, ist „legale“ Migration. Sie berechtigt zum sofortigen Zuzug in den Sozialstaat einschließlich Unterhalt, Wohnen und Rente. „Illegale“ Migration bedeutet: Jeder, der beschließt, sein Heimatland zu verlassen und umzuziehen, kann nach Deutschland kommen.

Bislang ist dieser Unterschied im UN-Migrationspakt nicht gemacht. Was hat da das Auswärtige Amt eigentlich verhandelt? Jedenfalls waren auch andere Ministerien involviert. Anscheinend ist keinem etwas aufgefallen – dass dann wirklich Tür und Tor geöffnet werden. Wir haben wirklich eine tolle Regierung. Gratulation, Heiko Maas, Außenminister, für diese Leistung. Oder ist es Absicht?

Der UN-Migrationspakt soll am 11.12. im nordafrikanischen Marrakesch angenommen werden, die UN-Vollversammlung soll ihn im Januar förmlich in die Regelwerke der UNO aufnehmen. Die Bundesregierung hat sein Zustandekommen maßgeblich gestaltet. Aber der Bundestag wird beschließen, dass er in Deutschland keine Bindungswirkung hat. Welche Wirkung wird das alles auf die Bürger der Bundesrepublik entfalten?

Anmerkung von mir: Wenn der Pakt (das ist übersetzt ein Vertrag) keine Wirkung entfalten soll, aus welchem Grund sind dann Regierungsvertreter zu den Verhandlungen gereist und haben Flug- und Hotelkosten produziert? Ist das ein Fall für den Bunderechnungshof und den Bund der Steuerzahler?

Zahlen die Regierungsbeamten die Reisekosten jetzt umgehend zurück, weil das Vernügungsreisen mit touristischem Schwerpunkt waren?