Der besorgte Bürger und die Drohnen

„Unsere Demokratie“ kann sich vor der neuen Gefahr aus der Luft nicht schützen, egal ob die Explosion auf dem Flugfeld Schkeuditz durch Dilettantismus verstolpert wurde oder ob es sich um ein absichtliches Versagen, also um eine Drohung handelte. Oder ob es sogar eine False Flag war.

Viel relevanter ist die Frage, ob ich als besorgter Bürger etwas tun kann, um mich selbst zu schützen. Ich gehe schon seit Jahren ohne Funktelefon aus, so daß ich nicht so leicht verortet werden kann. Eins meiner Fahrzeuge hat kein Navi, kein Radio und keine elektrische Vorrichtung dafür. Auch das macht meine Auffindung im Gelände schwerer.

Es ist sicher zweckmäßig den Ort häufig zu wechseln, ohne das zu kommunizieren. Reiseberichte sollte man immer erst nach der Rückkehr posten. Das ist auch für die Einbruchssicherheit besser.

Das Dachgeschoß darf man nicht bewohnen. Über dem Wohngeschoß sollte sich eine Stahlbetondecke befinden. Das Kellergeschoß – auch unter einer Stahlbetondecke – sollte keine Fenster und massive Betonwände haben. Das hilft schon mal gegen kleinere Flugkörper. Gegen professionelle Geschosse ist das natürlich weiße Salbe.

Auf Youtube kann man sich die letzten Momente von Sinwar ansehen. www.youtube.com/shorts/SWzWBGCEQ1k?feature=share. Die Bauweise der Sitze arabischer Effendis ist mehr auf Repräsentation, als auf Security augerichtet, wie man hier sieht. Ich hatte vor Ort mehrere kleinere Paläste besichtigt und war von der laveden Ausführung gerührt.

Das Reservoir möglicher Feinde ist groß: Erboste Nachbarn, Nichtregierungsorganisationen im Auftrag von politischen, religiösen oder wirtschaftlichen Großgebilden, Geheimdienste, Kriminelle mit pekuniären Interessen und Verrückte.

Das folgende Video gibt Einblicke in die Abwehr:

Für den Privatmann ist jeglicher aktive Schutz derzeit verboten. wir dürfen aktive Abwehrmittel wie Störsender oder Abschüsse nicht einsetzen, da dies in Deutschland einen illegalen Eingriff in den Flugverkehr und das Fernmeldegeheimnis darstellt. Erlaubt sind passive Detektionsgeräte, die Funksignale oder die Anwesenheit einer Drohne nur wahrnehmen, ohne sie zu stören.

Der Gesetzgeber ging bisher nicht von angreifenden Kampfdrohnen aus, sondern lediglich von Beobachtungsdrohnen. Er hat den Ernst der Lage offensichtlich nicht capiert.

Eine Kijówer Hausfrau hatte angeblich eine moskowitische Drohne von ihrem Balkon aus mit dem Wurf einer Gemüsekonserve außer Gefecht gesetzt, wie es die Medien aus Meister Nadelörs Märchenwald berichteten. Besser wäre ein Schrotflinte gewesen.

Beitragsbild: B. Zeller aus ZZ. Heute: EU verbietet Verteilersteckdosen