Einkommen egal – immer entstehen 50 % Abgaben

Ich hatte schon mal ausgerechnet, ob es sich aus Sicht der Familie lohnt, wenn eine Mutter von vier Kindern als Zweitverdiener arbeiten geht.  Es lohnt sich nicht. Dann hatte ich dasselbe für eine Familie mit 2 Kindern untersucht. Es ist von der Wirtschaftlichkeit ein Grenzfall.

Heute vergleiche ich mal die beiden Leitbilder der FeministInnen, der Sozialindustrie  und der deutschen Wirtschaft: die kinderlose Karrierefamilie mit der kitabetreuten 2-Kinderfamilie.

Für die Familie mit Kindern nehme ich das bundesweite Buttojahresdurchschnittseinkommen von EUR 28.952,- an (Stand 2012). Für die Karrierefamilie rechne ich mit dem doppelten Durchschnittseinkommen, denn der Verzicht auf Kinder muß sich ja lohnen. Kein sogenannter Karriereknick durch Geburten, keine Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit, ein Managerleben oder ein höheres Beamtendasein auf der Überholspur mit dreimal Auslandsferien im Jahr.

Die Kindergarten- und Hortgebühren habe ich für den Kindergarten in Mechelroda ermittelt, so wie das Thüringer Finanzministerium die Betreuungssätze am 23. Dezember 2013 dekretiert hat. Ein Kind wird mit 2 Jahren angenommen, ein Kind mit 4 Jahren. Kindergartengebühr 219 + 107 = 326 €. Das Verpflegungsgeld habe ich mal weggelassen.

Die Umsatzsteuer wird nach dem gesetzlich festgelegten Durchschnittssatz 7 % berechnet. Dieser niedrige Durchschnitt kommt zustande, weil viele Leistungen umsatzsteuerfrei sind, zum Beispiel die Miete oder Versicherungen.
Bagatellsteuern wie Sektsteuer, Kaffeesteuer, Branntweinsteuer und Biersteuer betragen pro Haushalt durchschnittlich 105 Euro im Jahr, die Versicherungssteuer 262 €. Ich gehe hinsichtlich der Tabaksteuer davon aus, daß es sich um Nichtraucher handelt.

  Fall 1:

Zwei Verdiener

 

Fall 2:

Zwei Verdiener

2 Kinder (2 und 4 Jahre)

Ganztagsbetreuung

Verdienst

EUR 115.808,-

EUR 57.904,-

ab Sozialabgaben

EUR 21.890,-

EUR 12.160,-

ab Lohnsteuer Soli Kist

EUR 28.656,-

EUR 12.130,-

ab Benzinsteuer

EUR 1.240,-

EUR 1.240,-

ab Kfz.Steuer

EUR 400,-

EUR 400,-

ab Müllgebühr

EUR 350,-

EUR 350,-

ab Versicherungssteuer

EUR 262,-

EUR 262,-

ab Stromsteuer EEG KWK

EUR 490,-

EUR 490,-

ab Rundfunksteuer

EUR 215,-

EUR 215,-

ab Verbrauchssteuern

EUR 105,-

EUR 105,-

ab Kindergartengebühr

EUR 0,-

EUR 3.912,-

dazu Kindergeld

EUR 0,-

EUR 4.416,-

Nettoeinkommen vor Umsatzsteuer:

EUR 62.200,-

EUR 31.056,-

ab Umsatzsteuer i.M. 7 %

EUR 4.069,-

EUR 2.031,-

Netto nach Ust

EUR 58.131,-

EUR 29.025,-

monatlich pro Kopf

EUR 2.422,-

EUR 605,-

Das hochverdienende kinderlose Paar hat einen Steuer- und Abgabensatz von 50 %. Die durchschnittlich verdienende Familie mit zwei Kindern hat unter Einbeziehung der Betreuungsgebühr und nach Zurechnung des Kindergelds erstaunlicherweise ebenfalls einen Steuer- und Abgabensatz von genau 50 %. Diese Musterrechnung ist also brutalstmöglich aufklärerisch und aufschlußreich.

Es gab 1995 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, daß die Steuerlast nicht mehr als 50 % betragen soll. Es ist als sogenannter Halbteilungsgrundsatz in die Rechtsgeschichte eingegangen. Daran scheinen sich die Politiker zu halten. Weil die Wohlhabenden schon lange bei 50 % angelangt sind, müssen die kleinen Leute geplündert werden. Selbst der Hartzer zahlt heute 30 % Verbrauchs- und Umsatzsteuern, wenn man den offiziösen Waren- und Leistungskorb zugrunde legt. Wenn er raucht, erreicht er übrigens auch 50 %.

Der Gleichstand der Steuersätze kommt nicht durch die Lohn- und Einkommenssteuer zustande, sondern durch die vielen Verbrauchssteuern und Gebühren, die nicht nach der Leistungsfähigkeit der Steuerzahler, sondern mehr oder weniger als Kopfsteuer erhoben werden. Bestes Beispiel die Rundfunkabgabe.

Die Sozialpolitiker wollen die Frau weg vom Herd als letztes Aufgebot in die Produktions- oder Dienstleistungsschlacht schicken, um Steuern und Sozialabgaben von ihr zu erhalten. Zusätzlich muß sie noch Kindergarten- und Hortgebühren als Zulassungsvoraussetzung entrichten, bevor sie an die Arbeitsfront darf. Ist das nicht doppelte Ausbeutung?

Ein Kindergartenplatz im besagten Mechelroda kostet 6.800 € im Jahr. Die Zweitverdienermutter zahlt in unserem Beispiel 12.150 € an Steuern und Sozialabgaben. Wenn die Bundesländer die Kinderbetreuung bezahlen würden, ist mehr als der halbe Steuer- und Abgabenertrag weg. Der Restabgabenertrag der Frau von 12.150 minus 6.800 = 5.350 € ist den Sozialpolitikern zu wenig.

Familienfreundlichkeit ist in Deutschland ein Märchen. Jedenfalls in der Sozial- und Finanzpolitik. Das Dumme ist nur: manche Arbeitnehmer glauben noch an Märchen…