Der Rückweg zum Europa der Vaterländer

Innerhalb der EU streiten seit langem das Konzept eines Europas der Vaterländer und das Konzept der Vereinigten Staaten von Europa miteinander. Die anhaltende europäische Währungskrise, die Unwilligkeit und Unfähigkeit der EU ihre Außengrenzen zu kontrollieren, der Zusammenbruch der Regeln des Schengen-Raumes und des Abkommens von Dublin unter dem Ansturm einer überwiegend muslimischen Massenmigration, der Brexit, der zurückliegende, demokratisch nicht legitimierte Versuch der EU, die erste Regierungsbeteiligung der FPÖ zu verhindern und die aktuellen Bestrebungen, die Ergebnisse der politischen Reformen in Ungarn und Polen zurückzudrehen sowie der gescheiterte Versuch, eine europäische Nation zu bilden, stellen das Konzept der Vereinigten Staaten von Europa nachhaltig infrage.

Insbesondere die Visegrad-Staaten lehnen dieses Konzept ab. Sie verteidigen die von gemeinsamer Religion, Geschichte und besonderer Kultur geprägte Nation und öffnen sich nur innerhalb des westlichen Kulturraumes und unter der Bedingung umgehender Assimilation.

Die Wertegemeinschaft im Großraum

Religion, der Kern jeder Kultur, liebt geografisch die großen Räume. Auf der Basis des Christentums als Leitkultur hätte sich eine europäische Föderation auf der Grundlage einer christlichen Nation entwickeln können.  In den 50er Jahren, zu  Zeiten von  de Gasperi, Schumann und Adenauer war eine solche Entwicklung Europas noch offen.

Inzwischen hat sich eine europäische Leitkultur durchgesetzt, deren Kern die Laizität als staatliches Gestaltungsprinzip in bewußter Abkehr vom Christentum, zumindest vom christlichen Gottesbild der Trinität ist. Diese Sicht ist inzwischen mehrheitsfähig, wie die Ablehnung des Gottesbezugs in der Charta der Grundrechte der EU und die gängige Uminterpretation des Grundgesetzes als laizistische Verfassung, trotz des Gottesbezuges in dessen Präambel, belegen.

Die Wertegemeinschaft Europas gründet trotz Leugnung dieser Basis gleichwohl nach wie vor auf drei Hügeln: auf Golgatha, der Akropolis und dem Capitol.

Golgatha steht für das Christentum, für den dreifaltigen Gott, eine unvollkommene, weil diesseitige,  Beschreibung des Wesens Gottes als personaler Reichtum, in Liebe verbunden. Die Menschen sind Bild und Gleichnis des dreifaltigen Gottes. Hierauf beruht die  Menschenwürde.

Die Akropolis steht für die griechische Naturphilosophie, den freien, vorurteilsfreien Menschengeist, der sich in Europa unumkehrbar in der Renaissance durchgesetzt hat.

Das Capitol steht für das römische Recht, das audiatur et altera pars ( man höre auch die andere Seite).

Soweit diese Wertegemeinschaft ursprünglich auf dem Christentum gründet, besteht sie zunächst fort, wenn auch in säkularisierter Form. Sie findet sich als unantastbare Menschenwürde und Religionsfreiheit in allen Verfassungen Europas. Gleiches gilt für die auf Griechenland und Rom zurückgehende Freiheit von Wissenschaft und Kunst sowie die Rechtsstaatlichkeit. Die inhaltliche Bestimmung der Menschenwürde durch die Ebenbildlichkeit mit dem dreifaltigen Gott ist durch den Mehrheitswillen ersetzt worden. Die Menschenwürde ist damit dem jeweiligen Zeitgeist, der gerade herrschenden Diktatur des Relativismus ausgeliefert und damit nicht mehr in Stein gemeißelt. Alles sei täglich neu auszuhandeln, so das in Berlin-Mittte geläufige Mantra. Gleiches gilt für die Freiheit von Wissenschaft und Kunst, die Religionsfreiheit und die Rechtsstaatlichkeit, die im Lichte der Menschenwürde stehen.

Die Relativierung des Gehalts der Menschenwürde erfolgte in der EU durch die Charta der Grundrechte der EU, die gemäß Art 6 des Vertrages über die Europäische Union Vertragsrecht ist. Der Verzicht auf den Gottesbezug geht auf eine dem radikalen laizistischen Geist der französischen Verfassung verpflichtete Intervention des französischen Präsidenten zurück. Die dahinter stehende Feindseligkeit der EU gegenüber dem Christentum bekam der von Italien präsentierte Kandidat Buttiglione zu spüren, als ihm wegen seiner katholisch begründeten Überzeugung das Amt des Vizepräsidenten der europäischen Kommission und das Amt eines Kommissars verwehrt wurden.

Mangels nachhaltig verbindlicher gemeinsamer Werte wird es die europäische Nation nicht geben. Die EU hat ihre Basis selbst zerstört.

Die Kleinräumigkeit der Demokratie

Das Werte- und Demokratiedefizit der EU wird nun wieder durch die nationalen Demokratien ausgefüllt. Demokratie liebt die kleinen Räume.

Europäische Einigungsbestrebungen konzentrieren sich wieder auf einen Staatenbund. Dies schließt eine unmittelbare Geltung des Gemeinschaftsrechtes im Widerspruch zur nationalen Verfassung aus.

Nicht wenige der traditionellen Nationalstaaten Europas haben zwar, wie die EU, die religiöse Fixierung ihrer Wertebasis aufgegeben, sie sind jedoch Träger und Garanten des Menschenrechts auf Heimat.

Gemeinsame Geschichte und Sprache, der Stolz auf die Leistung der Ahnen, die daran erinnernden Gräber und Denkmale, die Natur der Heimat, die von der Nation geschaffene Kulturlandschaft, die Werke der Künste, die spezifischen Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten, das jährlich gemeinsam geschaffene Sozialprodukt, die gemeinsam geschaffenen sozialen Sicherungssysteme, die eigene, eine vertraute Rechtsordnung garantierende Verfassung, der Schutz durch eigene Streitkräfte, täglich erlebte vertraute Lebensabläufe, Übereinstimmung von Überzeugungen und  die Nähe der von Jugend an vertrauten Menschen schaffen Halt und Sicherheit.

Das Recht auf Heimat geht dem Recht auf Migration vor. Niemand darf aus seiner Heimat verdrängt werden. Jeder hat daher das Recht, aber auch die Pflicht, dafür zu sorgen, daß die rechtlichen und materiellen Bedingungen so gestaltet werden, daß niemand die Heimat verlassen muß oder in seiner Heimat durch Landnahme majorisiert wird.

In ihrem Recht auf Heimat sehen sich die europäischen Völker durch die muslimische Landnahme bedroht. Parallelgesellschaften, der Griff nach der Staatsgewalt durch den Erwerb der Staatsbürgerschaft und Kinderreichtum sind geeignet, die Heimat der Europäer zu zerstören.

Der zur Abwehr der Sharia in Staat und Gesellschaft zu führende Kulturkampf ist zwar  Gegenstand der Innenpolitik, die Außen- und Sicherheitspolitik hat aber zu verhindern, daß die EU die muslimische Landnahme fördert, indem sie den Schengen-Raum mit muslimischen Migranten flutet sowie ein den Interessen der europäischen Nationen feindliches Verständnis der Menschenrechte durchsetzt oder durch Beitritt zu völkerrechtlichen Verträgen in die nationalen Rechtsordnungen einfügt. Faktisch verfolgt die EU nach wie vor das von dem verstorbenen EU-Kommissar Peter Sutherland formulierte Programm, wonach die EU „alles dafür tun müsse, um die nationale Homogenität ihrer Mitgliedstaaten zu untergraben“.

Besondere Beachtung verdienen in diesem Zusammenhang die Nichtumsetzung des Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration und der Umgang mit dem Globalen Pakt für Flüchtlinge der UN.

Wichtigste Aufgaben der Außen- und Sicherheitspolitik 

Mit dem Zusammenbruch der UdSSR ist das labile Vorkriegsgefüge der europäischen Staaten zurückgekehrt. Ursache ist das Fehlen einer europäischen Führungsmacht. Das im Zentrum liegende Deutschland ist zwar jedem seiner Nachbarn wirtschaftlich und an Bevölkerung überlegen, der Summe der Nachbarn aber unterlegen. Diese Struktur, die bis 1945 auch militärisch gegeben war, hat unsere Nachbarn in der Vergangenheit bewogen, sich zusammenzuschließen, um Deutschland zu kontrollieren. Nach 1945 hat sich der Schwerpunkt dieser Bestrebungen in die Gremien der NATO und EU verlagert.

Nun steht eine Neuordnung an, die die Gefahren der labilen Vorkriegsordnung und die Fehler der europäischen Einigungsbemühungen gleichermaßen vermeidet.

Eine Reform aus den Gremien der EU heraus ist nicht zu erwarten. Dafür sind die inneren Spannungen der EU, insbesondere der unbedingte Wille des EU-Apparates, die bereits vor ihrer Vollendung anachronistischen Vereinigten Staaten von Europa herbeizuführen und die Interessen der Mitgliedstaaten, die Transferleistungen erhalten, zu groß. Versuche einer Reform aus der EU heraus lassen nach aller bisherigen Erfahrung lediglich  einen ungeregelten Zerfall der EU erwarten.

Die Wiederaufnahme der Funktion einer europäischen Führungsmacht durch Frankreich und Deutschland gemeinsam, wie sie mit großem Erfolg in der Frühphase der europäischen Einigungsbemühungen nach 1945 ausgeübt wurde, wäre geeignet, Europa eine unanfechtbare Führungsmacht und damit zugleich die erforderliche Gestaltungsmacht der EU zur Verfügung zu stellen.  Der Elysee-Vertrag bietet hierfür eine geeignete Ausgangsbasis.

Die Partner und Konkurrenten eines europäischen Führungsduos sind die staatlich geeinten bevölkerungsreichen geografische Großräume China, Indien, Russland und USA.

Frankreich und Deutschland reichen in der zusammengefaßten Bevölkerungszahl und Wirtschaftskraft an eine Großmacht heran. Sie schließen die beiden größten Sprachräume Europas zusammen. Ihre zusammengefassten Territorien verbinden Mittelmeer, Atlantik und Ostsee und erreichen  strategische Tiefe. Historisch kann diese Allianz an das karolingische Europa anknüpfen.

Die enge Zusammenarbeit mit Frankreich kann nur dauerhaft sein, wenn Frankreich sein Streben nach Hegemonie aufgibt und Deutschland  bereits den Anschein einer solchen Bestrebung vermeidet. Außerdem muß zwischen den Partnern wirtschaftliche Rivalitäten ausgeschlossen sein. Hierzu ist unabdingbare Voraussetzung die Zugehörigkeit beider Staaten zu verschiedenen Währungsgebieten. Die Grundstrukturen der Wirtschaftspolitik unterscheiden sich nämlich in Frankreich und Deutschland erheblich. Wirtschaftlicher und sozialpolitischer Interessenausgleich wird in Deutschland unter möglicher Wahrung von Stabilität gesucht. In Frankreich werden Verteilungskämpfe dagegen, wie auch in anderen Teilen des romanischen Europas, durch Hinnahme von Inflation gelöst. Dieser Gegensatz muß ohne die Möglichkeit des Ausgleichs über Wechselkurse zu wirtschaftlichen Verwerfungen, dem Zwang zu Transferleistungen und schließlich zu ernsthaften Störungen der Zusammenarbeit führen.

Außerdem neigt Frankreich zu staatlichen Interventionen in der Industriepolitik. Die Zusammenarbeit auf militärischem Gebiet ist von diesen Spannungen weitgehend frei. Rüstungsbetriebe gehören wegen ihrer Staatsabhängigkeit in allen Ländern zur staatsnahen Wirtschaft und unterliegen insoweit in beiden Ländern nur bedingt den Märkten. Die Zusammenarbeit im Rüstungsbereich ermöglicht wirtschaftlich vertretbare Stückzahlen, wobei auf eine ausgewogene Verteilung der Systemführerschaften zu achten ist.

Eine Erweiterung der französisch/deutschen Führungsallianz um Großbritannien scheidet nach dem Brexit aus. Sie hätte den in einer Zweierallianz schon  komplizierten Willensbildungsprozess durch die Gefahr wechselnder Paarungen, Inkonsequenz und Rivalitäten ohnehin belasten. Mit der Versuchung der britischen Politik, ihre traditionelle Schaukelpolitik fortzusetzen, um eine Machtkonzentration auf dem Kontinent zu verhindern, ist allerdings weiterhin zu rechnen. Militärisch sollte Großbritannien Teil der europäischen Säule der NATO sein und wirtschaftlich die Brücke des sich abzeichnenden britisch/amerikanischen Wirtschaftsraumes zur reformierten EU Kontinentaleuropas bilden.

Die Reform der EU muß die Spaltung Europas, die durch die Deformation des erfolgreichen gemeinsamen Binnenmarktes zur Transferunion verursacht wurde, beseitigen. Dies bedeutet faktisch, daß die Länder des südlichen Balkan (Griechenland, Bulgarien) aus der EU ausscheiden müssen. Stabile Verhältnisse sind in dieser Region, in der russisch, türkische, chinesische (1+16) und mitteleuropäische Interessen aufeinander treffen, erst zu erwarten, wenn unter dem Einfluß Russlands und dem Wohlwollen der EU eine Südbalkanunion unter der Führung Serbiens zustande kommt.

Die im Ausbau befindliche Transferunion der EU wird von der Bevölkerung der Geberländer als Enteignung und von der Bevölkerung der Empfängerländer, wegen der unvermeidbaren Auflagen, als Bevormundung erlebt. Sie wirkt für die Gemeinschaft als Sprengsatz. Transferleistungen sollten nur bei Einstimmigkeit und zeitlich befristet zulässig sein. Die EU ist auf den gemeinsamen Binnenmarkt ohne zwingend gemeinsame Währung zurückzuschneiden.

Der gemeinsame Binnenmarkt ersetzt, unter der Voraussetzung einer mittelfristig ausgeglichenen Leistungsbilanz die gefährliche Auseinandersetzung zwischen Staaten durch die Konkurrenz einer großen Zahl von Marktteilnehmern. Der gemeinsame Binnenmarkt sichert die Vorteile der arbeitsteiligen, marktwirtschaftlich stimulierten Produktion und des gemeinsamen Arbeitsmarktes. Das Gewicht des gemeinsamen Binnenmarktes ist zugleich die Basis für die Verteidigung der legitimen wirtschaftlichen Interessen an den Außengrenzen Europas und ermöglicht mit Blick auf China eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft bei gemeinsamen Außenzöllen und Zollabbau im Innern.

Was nach Ende der Merkelkanzlerschaft möglich wäre

Diejenigen, welche an der Machbarkeit des zuvor Dargelegten zweifeln, haben derzeit natürlich recht. Aber Außenpolitik muß auf Jahrzehnte ausgelegt werden, und nicht auf den kümmerlichen Rest der Merkelherrschaft. Im alten Jahrhundert haben christdemokratische und sozialemokratische Regierungen ihre Außenpolitik auf den Ergebnissen der vorherigen Regierung aufgebaut. Willy Brandt hat die NATO nicht in Frage gestellt, Helmut Kohl hat die Ostverträge eingehalten, auch wenn SPD und CDU zeitweise andere Vorstellungen hatten. Nach dem Ende von Merkel IV ist wohl ein Bruch unvermeidlich, weil die EU – wie oben skizziert – in eine Sackgasse manövriert wurde.

Deutschland sollte, gestützt auf den Elysee-Vertrag, mit Frankreich ein nach dem Prinzip des Europa der Vaterländer reformiertes europäisches Vertragswerk, das den gemeinsamen Binnenmarkt und eine deutlich reduzierte Gemeinschaftsverwaltung als Kern enthält, abschließen und gleichzeitig mit Frankreich aus der EU austreten. Das Vertragswerk muß den Mitgliedstaaten der EU, mit Ausnahme einer anzuregenden Südbalkanunion, zum Beitritt offenstehen.

Als nachhaltige Basis der europäische Einheit sollte gemeinsam mit Frankreich die autonome Verteidigung Europas innerhalb der NATO konzipiert und schrittweise unter Beachtung der jeweils aktuellen Sicherheitslage zusammen mit den NATO-Partnern umgesetzt werden.

 

Anmerkung: Der Text ist die Zusammenfassung von Diskussionen unter außenpolitisch interessierten Bürgern, die wegen der derzeit herrschenden medialen Femegerichte und der um sich greifenden Prangerung aus beruflichen Gründen anonym bleiben möchten.